Wenn ein Bußgeld droht, ist das für die meisten sicherlich kein schönes Gefühl. Aber man stelle sich vor, dass man für ein Vergehen eine doppelte Strafe bekommen würde. Das wäre dann umso ärgerlicher.
Aber genau das ist möglich. Zum Beispiel mit einem doppelten Fahrverbot. Aber wie funktioniert das? In diesen Fällen wirst du gleich zweimal bestraft.
Bußgeld: Autofahrer treibt es auf die Spitze
Nach Informationen vom „ADAC“ ist ein Autofahrer bereits mehrfach wegen Abstandverstößen bestraft worden. Der selbstständige Jurist hatte schon 2021 zweimal ein Bußgeld erhalten, weil er mit zu geringem Abstand unterwegs war. Dabei blieb es aber nicht. 2023, also zwei Jahre später, wurde er wieder deswegen auffällig.
Dafür erhielt der Mann eine Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Aber bereits sechs Wochen später hielt der Jurist wieder den erforderlichen Mindestabstand nicht ein. Deswegen kam der Fall jetzt vor Gericht, obwohl der Wiederholungstäter das erste Fahrverbot bereits verbüßt hatte.
Bußgeld: Deswegen wird er doppelt bestraft
Vor dem Amtsgericht Frankfurt erhielt der uneinsichtige Mann erneut ein Bußgeld. Wegen der einschlägigen Voreintragungen wurde die Regelbuße von 160 Euro auf 300 Euro angehoben. Das Gericht begründet den Schritt dadurch, dass auf die grob mangelhafte Verkehrsdisziplin des Autofahrers eingewirkt werden sollte. Zusätzlich bekam der Mann ein erneutes Fahrverbot.
Das Amtsgericht erläuterte die doppele Bestrafung damit, dass es keinen Grund geben würde von einem erneuten Fahrverbot abzusehen, selbst wenn der Angeklagte dieses bereits „abgesessen“ hatte. Ein Fahrverbot solle nämlich als Denkzettel gelten und künftige Verstöße vorbeugen.
Mehr News:
Das Amtsgericht führte weiter aus, es würde den Autofahrer nicht schlechter stellen, dass die beiden Verkehrsverstöße nicht zusammen verhandelt wurden. Obwohl in diesem Falle nur ein einziges Fahrverbot verhängt werden könnte.
Durch den besonders beharrlichen Verstoß gegen die Verkehrsregeln sei für den Verkehrssünder ein doppeltes Fahrverbot angemessen gewesen, so das Gericht.