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Bußgeld: Parkscheibe oder Parkticket wegen Schnee nicht sichtbar? Das müssen Autofahrer wissen

Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn mein Parkticket oder meine Parkscheibe wegen Schnee oder Eis nicht sichtbar sind?

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Rettungsgasse: So bildest du sie richtig

Wenn sich der Verkehr außerorts staut, muss in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden. Das musst du dabei beachten.

Minustemperaturen und Blitzeis – in Deutschland schlägt der Winter aktuell mit voller Breiseite zu. Gut, der Schnee hingegen lässt auch weiterhin auf sich warten. Bei den extrem kalten Temperaturen müssen auch Autofahrer auf einiges achten, sonst droht ein Bußgeld – oder doch nicht?

Deutschland bibbert bei eisigen Temperaturen. Doch auch oder gerade in der kalten Jahreszeit wollen viele auf ihr Auto nicht verzichten. Dass man bei Schnee und Blitzeis besser vorsichtig fährt, weiß eigentlich jeder Autofahrer. Doch weißt du auch, ob du ein Bußgeld kassierst, wenn deine Parkscheibe oder dein Parkticket wegen Schnee nicht mehr sichtbar ist?

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Schnee und Eis können für Politesse zum Problem werden

Parkplätze sind vor allem in deutschen Innenstädten rar gesät. Wer dann mal doch ein freies Plätzchen ergattert, muss in seinem Auto meist gut sichtbar entweder eine Parkscheibe oder ein Parkticket unterbringen. So soll sichergestellt werden, dass du dort erstens nicht zu lange parkst und zweitens die Parkgebühren gezahlt hast.

Im Sommer ist das alles kein Problem, schließlich gewährt die Frontscheibe einen klaren Blick auf dein Armaturenbrett im Auto. Doch im tiefsten Winter könnte es kniffelig für die Politesse werden. Nicht selten verdecken Schnee und Eis die Scheiben deines Autos. Ein Blick ins Innere gestaltet sich dann schwierig.

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Autofahrer haben damit ihre Pflicht erfüllt

Aber was passiert, wenn meine Parkscheibe im Laufe meiner Abwesenheit von Schnee oder Eis verdeckt wird? Droht mir dann ein Strafzettel? Nein! Du musst bei einsetzendem Schnee nicht zu deinem Auto sprinten, um die Scheibe wieder freizumachen, wie der „Westfälische Anzeiger“ berichtet.

„Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt“, erklärt Karsten Raspe vom Tüv. Wenn dein Parkschein oder deine Parkscheibe später also durch Schnee oder Eis verdeckt wird, dann ist das kein Grund für ein Knöllchen. Dasselbe gilt übrigens auch für deinen Anwohnerparkausweis.


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So gehst du vor, wenn du doch einen Strafzettel findest

Findest du trotzdem an deinem Auto einen Strafzettel vor, dann schieß am besten ein Foto von deinem zugeschneiten Auto und behalte das Parkticket. So bist du auf der sicheren Seite.