Wenn ein Mensch Bürgergeld bezieht, dreht er normalerweise jeden Euro einzeln um, damit er einigermaßen über die Runden kommen kann. Umso erstaunlicher erscheint die Nachricht, wenn man hört, dass ein Bürgergeld-Empfänger über 22.000 Euro an das Jobcenter zahlen muss. Wenn man dann noch hört, welcher Traum dadurch finanziert wurde, dann kippt man komplett vom Stuhl.
Bürgergeld-Empfänger wurde eine Reise zum Verhängnis
Nach Informationen von „Merkur“ hatte eine Familie aus Berlin von Juni 2018 bis Dezember 2019 Bürgergeld bezogen. Nach einem Gerichtsurteil muss die Familie jetzt aber über 20.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Ein entscheidender Grund dafür ist eine Reise. Und zwar eine Pilgerreise nach Mekka.
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Die Familie wollte das Urteil nicht akzeptieren und zog selbst vor Gericht. Sie wehrte sich dagegen, dass ihr ein teures Geldgeschenk, welches sie als Pilgerreise nach Mekka genutzt hatte, als Einkommen auf ihr Bürgergeld angerechnet wird. Für das Landessozialgericht gab es aber keine zwei Meinungen. Das Urteil lautete, dass die Familie knapp 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen muss.
Bürgergeld-Empfänger erhielten hohes Geldgeschenk
Auf den zurückzuzahlenden Betrag kommt das Jobcenter wie folgt: Er setzt sich aus den Leistungen zusammen, die das Ehepaar inklusive Kind von Mitte 2018 bis Ende 2019 erhalten hatte. Das Geld muss zurückgezahlt werden, weil die Familie in dieser Zeit 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekommen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: L 18 AS 684/22). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die unterlegenen Kläger haben aber noch die Möglichkeit, beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision zu beantragen.
Nach Angaben des Gerichts hatte das Jobcenter zunächst keine Ahnung von dem hohen Geldgeschenk der Nachbarin an die Familie. Die hohe Zahlung an das Ehepaar wurde erst im Rahmen von Ermittlungen entdeckt. Die freie Geschenksumme beträgt 16.500 Euro. Da das Geschenk der Nachbarin deutlich darüber lag, verlangte das Jobcenter die Leistungen zurück. Die Familie sei damals nicht hilfebedürftig gewesen, begründete das Jobcenter die Entscheidung.
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Die Familie klagte dagegen und führte an, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung gehandelt habe. Da sich die Familie um die pflegebedürftige Nachbarin gekümmert hatte, sei das Geld anschließend als Dank geflossen. Damit wollte sich die Bürgergeld-Empfänger dann ihren langersehnten Wunsch ermöglichen. Einmal nach Mekka zu reisen.
Die Argumente der Familie ließ das Sozialgericht Berlin und auch die Berufungsinstanz aber nicht gelten. Unter anderem bemängelten die Richter, dass es keinerlei Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise gebe. Die Kläger wollen sämtliche Zahlungen in bar beglichen haben. Das bewertete das Gericht als unglaubwürdig.