Nicht schon wieder Bahnstreik! Da sitzt man am Mittwochabend (6. Dezember) entspannt abends auf dem Sofa – und schon trudelt die Nachricht ein: Die GDL ruft zum Warnstreik auf. Von Donnerstag (7. Dezember), 22 Uhr, bis Freitag (8. Dezember), 22 Uhr, stehen die Züge im Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn größtenteils still (>> hier alle Infos).
Gerade aufgrund ihrer Kurzfristigkeit hat diese Ankündigung natürlich einen heftigen Effekt. Nicht nur Pendler sind am Freitagmorgen betroffen – auch Menschen, die bereits eine Reise fürs Wochenende geplant haben und am Freitagabend bei Familie oder Freunden ankommen wollten, stehen plötzlich mit leeren Händen da.
Was passiert, wenn ich bereits ein Ticket gebucht habe, aber mein Zug dann wegen dem Bahnstreik nicht fährt?
Bahnstreik: Was passiert mit meinen Tickets?
Die Bahn rät in ihrer App dazu, geplante Reisen während des Streiks zu verschieben. Gut, werden sich jetzt einige denken, sehr viele Alternativen habe ich dazu ja auch nicht. Aber immerhin gibt es einen Lichtblick: Bahnfahrer müssen für die Nachhol-Fahrt kein neues Ticket kaufen.
Das Ticket kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Selbst, wenn du einen (Super-)Sparpreis mit fester Zugbindung gebucht hast, kannst du aufatmen – denn beim Zugausfall wegen Streik entfällt die Zugbindung. Und es ist sogar in Ordnung, wenn dich deine Ersatzfahrt über eine andere Streckenführung ans Ziel bringt, als zunächst angedacht.
Sitzplatzreservierungen können laut Bahn kostenlos storniert werden. „Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück“, teilt die Tagesschau mit.
Rückerstattung des Ticketpreises
Gibt es auch Möglichkeiten, das Geld für eine ausgefallene Zugfahrt zurückzuerhalten? Hier gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Bei einer Stunde Verspätung kann man 25 Prozent des Ticketpreises zurückbekommen, bei zwei Stunden Verspätung sogar bis zu 50 Prozent.
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Und wenn schon früh absehbar ist, dass man mit mindestens einer Stunde Verspätung am Ziel ankommen würde, kann man sogar vorzeitig von der Reise zurücktreten und sich den vollen Ticketpreis rückerstatten lassen. Dasselbe gilt auch, wenn man eine Reise bereits begonnen hat, dann merkt, dass man zu spät am Ziel ankommen würde – und dann zum Ausgangsbahnhof umkehrt.
Die Ansprüche auf Rückerstattung müssen innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.