Das Jahr 2024 bringt etliche Neuerungen mit sich. Die nächste Änderung lässt nicht lange auf sich warten – bereits ab dem ersten Februar 2024 geht es der Zuzahlung für Arzneimittel in der Apotheke an den Kragen. Gerade Verbraucher spüren die Veränderung sofort im Geldbeutel.
Wer in die Apotheke geht, um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel entgegenzunehmen, der muss meist noch eine Zuzahlung leisten. Dies wurde bislang immer pro Packung fällig, auch, wenn mehrere Packungen mit geringer Packungsgröße rausgegeben wurden, statt einer großen Packung. Doch da soll sich künftig etwas ändern.
Apotheke: Ein Lichtblick für Verbraucher
Die Änderungen im Jahr 2024 wirken sich auf verschiedene Lebensbereiche aus. Insbesondere in puncto Gesundheitsversorgung mussten Verbraucher in der Vergangenheit die ein oder andere Pille schlucken, wie die Lieferengpässe einiger Arzneimittel, oder die finanzielle Belastung von Versicherten durch Zuzahlungen. Das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll nun endlich Entlastung für die Verbraucher schaffen.
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Durch die Änderungen soll die Zuzahlung in dem Fall, dass verschriebene Arzneimittel „gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße“ ausgetauscht, oder „bei der Abgabe einer Teilmenge aus einer Packung nur einmalig erhoben“ werden, wie „finanz.net“ erklärt. Das bedeutet konkret: Bei der Höhe der Zuzahlung wird die verordnete Menge berücksichtigt und nicht für jede Einzelpackung eine separate Zahlung erhoben. Klingt gut, oder?
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Diese Änderung kommt nicht von Ungefähr, sondern soll die Verbraucher vor allem vor dem Hintergrund der Arzneimittel-Lieferengpässen entlasten. Nicht nur Versicherte sollen durch die vereinfachte Arzneimittel-Zuzahlung finanziell unterstützt werden, sondern auch in der Apotheke soll die Abwicklung erleichtert werden.