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Aldi, Kaufland & Co.: Vorsicht! Wenn du DAS im Laden machst, droht ein fettes Bußgeld

Wer bei Aldi, Kaufland und Co. nicht aufpasst, landet unbewusst schnell im grauen Bereich des Gesetztes. Also Vorsicht, wenn du DAS machst.

Aldi, Kaufland & Co.
© IMAGO / Eibner

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Wer kennt es nicht? Nur mal schnell bei Aldi, Kaufland oder einem anderen Supermarkt reinspringen und ein paar Kleinigkeiten kaufen, doch einen Einkaufswagen zu holen, lohnt sich nicht? Hier ein paar Bananen, da ein Brot und dann noch eine Tüte Milch und ein paar Eier – die Hände sind voll, doch weit und breit sind keine Körbe zu sehen. Was nun?

Wer nicht gerade zu einem leeren Karton greift, steckt auch schnell mal ein paar Produkte in die mitgebrachte Tasche. Klar, mit einem Beutel lässt sich Geld sparen und die Umwelt schonen – doch wer seine Tasche oder den Rucksack noch vor dem Bezahlen vollmacht, geht in den Geschäften von Aldi, Kaufland und Co. ein gefährliches Risiko ein.

Aldi, Kaufland & Co.: Kunden handeln häufig illegal

Was viele Kunden nicht wissen: Dass aus der Not geborene Verhalten ist nicht ganz legal. Denn auch wenn hinter dem „Einstecken“ nicht die Absicht steckt, zu stehlen, verschwinden die Waren in der Tasche und damit in die „Privatsphäre“ des Kunden. Der Supermarkt oder Discounter verliert laut „ergo.de“ somit die „Sachherrschaft über die Sachen“.

Gesetzlich geregelt ist der Tatbestand im Strafgesetzbuch. Dort heißt es im § 242: „Wer eine fremde, bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar“.

Aldi, Kaufland & Co.: Es gibt ein Schlupfloch

Doch es gibt ein Schlupfloch. Und dieses liegt in der „Absicht“ des Kunden. Solange dieser die Waren im mitgebrachten Einkaufsnetz, Beutel oder Rucksack verstaut, um sie später zu zahlen, liegt keine Absicht zum Diebstahl vor. Erst wenn der Kunde von vorneherein plant, die Dinge im Beutel zu stehen, herrscht ein sogenannter Vorsatz. Und das führt zu einer Anzeige mit Strafe.



Ob ein Vorsatz vorliegt oder nicht, ist allerdings schwer zu beweisen. Besonders kritisch wird es dann, wenn die Waren in den Jacken- und Hosentaschen verstaut werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift also besser doch zu einem leeren Karton oder nimmt gleich einen Einkaufswagen.