Auf RTL Zwei werden alte Folgen der beliebten Serie „Hartz und Herzlich“ gezeigt. Am Freitag (15. Dezember) führt die Reise wieder nach Salzgitter-Lebenstedt. Von Anfang 2018 bis in den Frühsommer werden hier Hartz-IV-Empfänger (heute Bürgergeld) begleitet. Zu diesem Zeitpunkt ist Claudia gerade von Nordsachsen nach Salzgitter gezogen.
Hier soll für sie ein neues Leben beginnen. Die 18-Jährige hat einen Realschulabschluss, aber keine Ausbildung gemacht. Da sie Sozialleistungen bezieht, kann sie sich jedoch einen Führerschein nicht leisten. Jetzt soll das Amt aushelfen.
Bürgergeld (ehemals Hartz IV) reicht nicht für Führerschein
Seit Kurzem hat Leonie ihre erste eigene Wohnung. Die Kosten für die 55 Quadratmeter große Zwei-Zimmer-Wohnung übernimmt das Amt. Täglich kommt sie ihre 60 Jahre alte Oma Leonie und ihr 22-Jahre jüngerer Ehemann Sven besuchen. Alle drei sind arbeitslos und finanziell vom Staat abhängig.
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„Ich wünsche mir am meisten eine Ausbildung“, sagt die 18-Jährige von sich selbst. Doch der erste Schritt scheint ihr schwerzufallen, denn sie weiß nicht so richtig, welcher Beruf für sie infrage kommt. Mosaik-Legerin, Floristin und Verkäuferin würden inzwischen rausfallen – die Gründe dafür sind vielfältig. Um überhaupt erstmal mobil sein zu können und bessere Chancen bei einer Bewerbung zu haben, möchte Claudia einen Führerschein machen.
Claudia stinksauer
416 Euro bekommt Claudia monatlich, das Geld reicht somit nicht für einen Führerschein. Deshalb hat sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Amt eingereicht. Doch eine Antwort habe sie bislang nicht erhalten. „Wenn ich bis morgen nicht den Brief hier habe, bin ich am Mittwoch dort. Dann werde ich mal ein bisschen laut“, kündigt sie bereits wütend zuhause an.
Gesagt, getan: Kurz darauf stattet Claudia dem Arbeitsamt einen Besuch ab. Als sie wieder rauskommt, ist der Frust groß. „Geht man einmal hin, ist er nicht da. So ein Arsch****. Ich habe so einen Hals. Immer dasselbe – das kotzt mich an“, poltert sie gleich los. Claudias Temperament ist auch in der Vergangenheit schon mehrfach mit ihr durchgegangen. Wegen einigen Schlägereien ist die junge Frau vorbestraft und auf Bewährung.
Alles Wissenswerte zum Bürgergeld
Bürgergeld-Empfänger haben tatsächlich die Möglichkeit, dass ihr Führerschein vom Amt übernommen wird. Doch dafür gilt es vor allem eine Bedingung zu erfüllen. „Der Führerschein wird nur dann bewilligt, wenn die Förderung angemessen und notwendig ist und dadurch eine Arbeit aufgenommen werden kann“, erklärte die Arbeitsagentur auf Anfrage dieser Redaktion. Was Antragsteller genau für eine Kostenübernahme tun müssen, erfährst du hier.