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Corona: Regeln in NRW im Überblick – DAS gilt aktuell

Corona: Regeln in NRW im Überblick – DAS gilt aktuell

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Coronavirus: Verdachtsfall? Das musst du jetzt tun!

Corona: Regeln in NRW im Überblick – DAS gilt aktuell

Coronavirus: Verdachtsfall? Das musst du jetzt tun!

Du befürchtest, dich mit dem Coronavirus infiziert zu haben? Dann musst du das jetzt tun.

Schon seit einer Woche fallen bereits viele Corona-Regeln in Deutschland weg. Und das trotz der akteullen Rekord-Infektionszahlen. NRW hält jedoch noch bis Anfang April an einer Übergangsregelung zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen fest.

Welche Regeln bezüglich Corona aktuell in NRW gelten, erfährst du hier.

Corona-Regeln in NRW: DIESE Maßnahmen fallen seit dem 20. März weg

Am Freitag, den 18. März, entschied der Bundestag über die neue Rechtsgrundlage für die Alltagsauflagen während der Corona-Pandemie. Die NRW-Landesregierung will jedoch einen vorsichtigeren Weg gehen. In einer Übergangszeit gilt weiter Maskenpflicht.

Neu ist: In Nordrhein-Westfalen entfallen seither die Corona-Kontaktbeschränkungen auch für Ungeimpfte sowie Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen. Die Maskenpflicht in Innenräumen – etwa beim Einkaufen und in Schulen – wird jedoch bis zum 2. April verlängert.

Die Maskenpflicht im Freien fällt jedoch weg. Auch die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) wird in NRW vorerst in Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie aufrechterhalten.

Als „Basisschutz“ bleibt es auch über den 2. April hinaus laut Bundesgesetz bei der Pflicht zum Tragen von Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen.

Kontaktbeschränkungen fallen für alle Menschen

Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen waren, entfallen laut Bundesgesetz jetzt auch für nicht Geimpfte. Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher beschränkt war, können darüber hinaus ab sofort wieder voll besetzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die Fußball-Bundesliga.

Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt 3G aber noch in der Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Coronatest.

Corona-Regeln in NRW: DAS passiert in der Übergangszeit bis zum 2. April

Ab dem 2. April tritt dann eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Bis dahin gelten die vom Land für die Übergangsphase festgelegten Regeln. Erst danach werde NRW weitere Schutzmaßnahmen vornehmen, so Wüst.

Das neue Gesetz sei jedoch „das exakte Gegenteil“ von dem, was NRW jetzt bräuchte. Die wichtigsten Basismaßnahmen, Abstand-, Masken- und Test-Regelungen, seien dadurch nicht mehr kurzfristig umsetzbar.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wünscht sich von der Bundesregierung eine Rückkehr zu einer mit den Ländern abgestimmten Corona-Politik. Er sagte: „Der Bund hat dieses Gesetz ohne die ausdrücklich versprochene, frühzeitige Beteiligung der Länder konzipiert. Er hat auf den Sachverstand der Länder verzichtet – obwohl die Länder maßgeblich für den Vollzug zuständig sind.“ Alle Länder seien sich parteiübergreifend einig, dass dieses Vorgehen der Bundesregierung inakzeptabel sei.

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Die Maskenpflicht in Innenräumen steht bereits auf der Kippe. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will auf einem „behutsamen“ Weg zurück in die Normalität. Bis spätestens Mai sollen daher sowohl die Masken- als auch die Testpflicht aufgehoben werden, wie „Welt“ berichtet. (mbo mit dpa)

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