Seit 2021 gibt es in der Formel 1 eine Kostenobergrenze für die Teams, seit 2023 müssen sich auch die Motorenhersteller an die vorgegebenen Zahlen der FIA halten. Jetzt sind zum ersten Mal die Ergebnisse erschienen.
Das Gute vorab: Dieses Mal hat kein Formel-1-Team die Kostengrenze überschritten, den Teams selbst drohen keine Strafen. Bei den Motorenherstellern sieht das allerdings etwas anders aus. Hier gab es Verstöße von zwei Lieferanten.
Formel 1: Teams schuldfrei, Motorenhersteller mit „Verstoß“
Am Mittwoch (11. September) verkündete die FIA offiziell die Ergebnisse der „Cost Cap Administration“. Die Überprüfung der Teams und der Motorenlieferanten ist abgeschlossen. Alle zehn Rennställe haben sich im Jahr 2023 an den Kostendeckel gehalten, niemand überschritt die Kostenobergrenze.
Und auch die Motorenhersteller hielten sich an die Vorgaben der FIA. Allerdings stellte man bei der Prüfung bei zwei Alpine und Honda einen „verfahrensrechtlichen Verstoß“ fest.
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In der offiziellen Erklärung der FIA heißt es: „Die CCA [Cost Cap Administration] bestätigt, dass, obwohl sowohl Alpine Racing SAS als auch HRC [Honda Racing Corporation] als Verfahrensverstöße eingestuft wurden, keiner von beiden die Kostenobergrenze überschritten hat. Sowohl Alpine Racing SAS als auch HRC haben zu jeder Zeit in gutem Glauben gehandelt und arbeiten derzeit mit der CCA zusammen, um die Angelegenheit abzuschließen.“
Und weiter: „In Anbetracht der Art des Verstoßes, der Komplexität des neuen Finanzreglements für Powerunit-Hersteller und der Herausforderungen, die mit dem ersten Jahr der Umsetzung verbunden sind, hat die CCA die Absicht, diesen beiden Herstellern vorzuschlagen, ihre jeweiligen Verstöße durch eine akzeptierte Vertragsbruchvereinbarung [Accepted Breach Agreement] zu regeln.“
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Geldstrafe droht
Sportliche Konsequenzen dürften die Verstöße von Alpine und Honda nicht haben. Man kann davon ausgehen, dass die FIA die beiden Motorenhersteller mit einer Geldstrafe belegt. So war es auch als Williams und Aston Martin in der Saison 2021 gegen die Verfahrensvorschriften verstieß.