Veröffentlicht inVermischtes

Nach FTI-Insolvenz – jetzt herrscht Gewissheit für Urlauber

Hunderttausende warten seit der Pleite des Reiseveranstalters FTI auf eine Entschädigung. Doch nicht alle erhalten Geld.

FTI
© IMAGO/Steinsiek.ch

Insolvenz von Reisekonzern FTI: Wie konnte es so weit kommen?

Der Reisekonzern FTI is insolvent. Pauschalurlauber gucken in die Röhre, aber wie konnte es überhaupt so weit kommen?

Nach der Insolvenz des Reise-Veranstalters FTI sollen betroffene Urlauber in den kommenden Monaten endlich ihre Entschädigungen erhalten. Eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), durch den die Erstattungen abgewickelt werden, sagt: „Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein.“

Noch ist aber unklar, wann genau die Auszahlungen beginnen. Die Sprecherin weiter: „Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.“ Es geht insgesamt um rund 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden. Dazu kämen laut DRSF 60.000 Reisende, die bei der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren.

Nach FTI-Insolvenz – jetzt herrscht Gewissheit für Urlauber

Urlauber können sich zudem Hoffnung darauf machen, dass auch Zahlungen, die vor Ort geleistet werden mussten, erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fälligen Entschädigungssumme machte der Fonds keine Angaben. Die Erstattungen gelten für Anzahlungen von Pauschalreisen, die von den Veranstaltern FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und wegen der Insolvenz der FTI Touristik GmbH oder BigXtra Touristik GmbH storniert wurden.

Wer Erstattungsanspruch hat, würde laut DRSF kontaktiert, sofern die Kontaktdaten vorliegen. Unabhängig davon sollen sich alle Betroffenen auf dem Onlineportal des DRSF für die Erstattungen registrieren können, wenn es freigeschaltet ist. Um letztlich die Reise erstattet zu bekommen, brauchen Betroffene die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein des DRSF. Letzterer hat der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt.


Mehr News:


Mussten Urlauber vor Ort zahlen, damit die Reise fortgesetzt wurde, sollten auch diese Quittungen und Rechnungen vorliegen. Alle Dokumente müssen im DRSF-Portal hochgeladen werden. Dann werden die Anträge geprüft und entsprechende Ansprüche ausgezahlt. Es bleibt zu hoffen, dass alle letztlich entschädigt werden…