Noch immer pochen viele Menschen in Rente darauf, dass auch ihnen die 3.000 Euro Inflationsausgleich zustehen. Am Samstag gingen Rentnerinnen und Rentner in Hamburg und Kiel sogar auf die Straße. Organisiert wurden die Demos von einem Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Seniorenbeiräten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
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Inflationsausgleich: Demos sollen Druck auf die Politik erhöhen
Dieses Bündnis sammelte mittlerweile rund 200.000 Unterschriften. All die Unterzeichner fordern die steuerfreie Inflationsprämie auch für Rentnerinnen und Rentner. In Hamburg wurden die Unterschriftenlisten an Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) übergeben.
Anders als bei den Beziehern der Rente haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bundes- und Landespensionärinnen und -pensionäre den finanziellen Ausgleich bekommen.
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Menschen in Rente kriegen nichts, dafür aber Besserverdiener
Tatsächlich zeigt eine Umfrage von YouGov, dass es eine gewisse Schieflage bei der Auszahlung des Inflationsausgleichs gibt. Während Menschen in Rente in die Röhre schauen, sind es wohl allem Besserverdiener, die davon profitieren. Die steuerfreie Zahlung kam der Erhebung zufolge vor allem Beschäftigten zu Gute, die monatlich über 4.000 Euro Netto-Haushaltseinkommen verfügen. Von ihnen gaben 64 Prozent an, einen Inflationsausgleich erhalten zu haben. In den Haushalten mit einem Nettoeinkommen von unter 2.000 Euro monatlich waren es nur 30 Prozent.
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Laut der Umfrage gab ein Fünftel der Empfänger an, den Inflationsausgleich zu sparen, um sich damit Wünsche zu erfüllen. Ein gutes Viertel sagte, dass sie die Zahlung verwenden, um ihren Lebensstandard zu halten. Nur weitere 27 Prozent gaben an, das Geld zur Bezahlung der erhöhten Energie- und Heizkosten auszugeben.
Ob Renten-Bezieher tatsächlich noch eine ähnliche Auszahlung erhalten, erscheint unwahrscheinlich. Zum einen gibt es im Sommer eine weitere kräftige Rentenerhöhung, zum anderen hat sich die Inflationsrate mittlerweile wieder deutlich stabilisiert (2,4 Prozent im Mai). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Zahlung noch bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro.