Kunden von Edeka sollten jetzt unbedingt aufpassen. Denn beim Supermarkt gibt es einen dringenden Rückruf von einem beliebten Produkt, das beispielsweise gerne für verschiedene, schnelle Gerichte zum Kochen benutzt wird.
Bei Verzehr kann es in bestimmten Fällen zu inneren Verletzungen oder mehr kommen.
Edeka: Dieses Produkt wird zurückgerufen
Nach Informationen der „Lebensmittelwarnung“ hat sich nun das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingeschaltet und warnt vor dem „Gut&Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel“. Verkauft wird das Schinken-Produkt bei Edeka und Marktkauf. Nach Angaben des Herstellers Schwarzwaldhof Fleisch und Wurstwaren GmbH könnte eine bestimmte Charge unter Umständen Kunststofffremdkörper enthalten.
In einer Pressemitteilung teilt der Hersteller mit, dass der Artikel „Gut&Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel“ in der 2 x 125-g-Packung mit dem aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum 07.06.2024 und dem im gleichen Feld stehenden Zeitstempel von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr zurückgerufen wird.
Edeka: Vor diesen Verletzungen wird gewarnt
Der „Gut&Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel“ wird vorwiegend bei Edeka und Marktkauf in den folgenden Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Von einem Verzehr des Produktes wird aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes abgeraten. Die betroffene Ware ist bereits vom Hersteller als auch von den betreffenden Handelsunternehmen aus dem Verkauf genommen worden. Fremdkörper kommen leider immer wieder in Form von Metall-, Glas-, Plastiksplittern in Lebensmitteln vor.
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Solche Fremdkörper können ganz schön gefährlich sein. Denn laut dem Verbrauchermagazin „Öko-Test“ können Kunststoffsplitter nicht nur in Mund- und Rachenraum zu Verletzungen führen, sondern auch innere Verletzungen und Blutungen verursachen.
Kunden, die den Rohschinken bereits gekauft haben, können ihn gegen Erstattung des Kaufpreises in ihrem Einkaufsmarkt zurückgeben. Ein Kassenbon ist dafür nicht notwendig. Andere Chargen und weitere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Zeitstempel sollen nicht betroffen sein.