Vor allem die Geschwindigkeitsüberschreitung gehört zu den häufigsten Verkehrsverstößen auf deutschen Straßen, aber auch über eine rote Ampel ist fast jeder Autofahrer schon einmal gefahren, so „Bußgeldkatalog.org“. Für Verstöße im Straßenverkehr müssen Autofahrer zum Teil richtig hohe Bußgelder zahlen. Ob zu schnelles Fahren oder Falschparken, die gängigen Regelverstöße kennt jeder und sie sind sicherlich den meisten auch schon einmal passiert.
Doch es gibt auch Regeln, die eher ungewöhnlich sind und nicht jeder Verkehrsteilnehmer kennt. Vor allem dieser Verstoß ist den wenigsten bekannt.
Achtung Bußgeld! Vorsicht beim Türen-Schließen
Autos können ganz schön laut sein. Vor allem Autoposer, die mit ihrem Fahrzeug auffallen wollen und dabei meist unnötigen Lärm verursachen, sind vor allem Anwohnern ein Dorn im Auge. „Verursachen Autoposer unnötigen Lärm bei der Nutzung ihres Fahrzeugs, müssen sie 80 Euro zahlen. Fahren sie innerorts unnütz mit ihrem Kfz hin und her und belästigen dabei andere Personen, werden 100 Euro fällig“, erklärt „Bußgeldkatalog.org“. Lärmbelästigung kann aber auch auf andere Weise entstehen.
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Oft schließen Autofahrer ihre Türen nicht leise, sondern schlagen sie laut zu. Dass aber genau das verboten ist, wissen die wenigsten Verkehrsteilnehmer. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es in § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ Auch hier kann ein Verstoß bis zu 80 Euro kosten.
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Doch diese Regel ist oft nur Theorie. Denn wie soll man beweisen, dass der Nachbar am späten Donnerstagabend oder am frühen Morgen „übermäßig laut“ die Autotür geschlossen hat? Diese Frage bleibt letztlich offen. Lärm durch laute Motoren oder getunte Autos ist wohl eher ein relevanteres Problem.