Auch wenn Fußgänger die wohl harmloseste Gruppe im hiesigen Straßenverkehr ist, gelten für sie ebenfalls Regeln, an die sie sich halten müssen. Obwohl das Gesetz diese vor allem für die eigene Sicherheit der Fußgänger in einer Welt voller Autofahrer und Radler vorsieht, sind die Maßgaben keine freiwilligen.
Denn wer sich als Fußgänger nicht an die Vorgaben im Verkehr hält, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Selbst bei vermeintlich harmlosen Verstößen!
Hier droht überall Bußgeld für Fußgänger
Der Straßenverkehr in Deutschland ist an vielen Stellen durch übermäßige Schilder oder Lichtsignale geregelt, gerade Autofahrer oder Radler müssen sich an jeder Ecke an Verkehrsregeln halten. Als Fußgänger hat man es da einfach, oder? Schließlich kann mit seiner Fortbewegungsart kaum andere Verkehrsteilnehmer verletzen.
Doch wer denkt, er kann im Straßenverkehr gehen wie und wo er will, der hat sich getäuscht. Auch für Menschen ohne Auto, Rad oder Roller gelten strenge Regeln auf der Straße. So ist es zum Beispiel verboten, Absperrungen zu übertreten oder auf der Fahrbahn zu gehen, wenn ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Mit rund fünf Euro pro Verstoß hält sich das Bußgeld hier noch in Grenzen – es gibt allerdings auch Fälle, die richtig teuer werden können.
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Bußgeld in Höhe von 350 Euro möglich
Mit 10 Euro etwa doppelt so teuer, aber auch noch im Rahmen, kostet es einen Fußgänger, der eine rote Ampel übergeht und damit für einen Unfall sorgt. Auch das Gehen auf einer Schnellstraße oder Autobahn macht ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
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Kein Schnäppchen ist dagegen das Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke. Für einen Fußgänger, der sich dieses Vergehens schuldig macht, kann ein Bußgeld von bis zu 350 Euro festgelegt werden. Im Zweifel also lieber die paar Minuten vor der Schranke warten – als Fußgänger hat man es im Verkehr ja nicht so eilig, wie jemand, der zum Beispiel zum Auto greift.