Das Cannabis-Gesetz (CanG) entwickelte sich kurz vor der Einführung im April zur Zitterpartie. Denn für die Abstimmung im Bundesrat drohten einige Politiker damit, den Entwurf mit einem Vermittlungsausschuss ins Nirwana zu schicken.
Doch daraus wurde nichts. Wie geplant kommt das Gesetz nun am 1. April. Aber was genau passiert jetzt eigentlich bei der Entkriminalisierung und Teil-Legalisierung?
++ Wichtig zu dem Thema: Paukenschlag bei Cannabis-Gesetz! Bundesrat macht Weg für Legalisierung frei ++
Vier Fragen zum Cannabis-Gesetz
Wie haben die Länder im Bundesrat abgestimmt?
Ursprünglich hatten vor allem Bayern und Sachsen angekündigt, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Im Bundesrat stimmten schließlich Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland das Gesetz zu Nachverhandlungen in den Ausschuss. Nur so hätte man das Gesetz verzögern können.
Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren. Normalerweise stimmen die Länder per Handzeichen. Sachsen hatte aber darum gebeten, jedes einzelne Bundesland zur Stimmabgabe aufzurufen.
Was passiert jetzt mit dem Gesetz?
Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein, aber es gibt dann drei festgelegte Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in Cannabis-Vereinen.
Trotzdem will die Ampel das Gesetz aber noch einmal nachbessern. So will sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung, vor allem für Kinder und Jugendliche, unternehmen. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.
Wozu braucht es eine Legalisierung?
Zu der Abstimmung im Bundesrat hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch einmal erklärt, warum es überhaupt ein Cannabis-Gesetz braucht. „Wir haben eine Verdopplung des Konsums, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Der Jugendschutz funktioniert nicht, der Schwarzmarkt wird immer größer. (…) So konnte es nicht weitergehen.“
Was gilt ab April?
Erwachsene dürfen Cannabis zukünftig in begrenzten Mengen legal konsumieren, besitzen und anbauen. Unterwegs sind 25 Gramm, zu Hause 50 Gramm erlaubt. Anbau und Abgabe ist zunächst über Anbauvereine möglich.
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Mitgliederzahl und Mengenabgaben in den Klubs sollen begrenzt werden, für 18- bis 21-Jährige wird der THC-Gehalt eingeschränkt. Die Vereine dürfen Samen und Stecklinge nur an Mitglieder zum Eigenanbau weitergeben. Weitere Infos zur Teil-Legalisierung findest du in unserem Artikel: Cannabis-Legalisierung: Was ist mit dem neuen Gesetz erlaubt – und was nicht? (Mit dpa)