Was war der Polizei schon vor der Bluttat auf zwei Duisburger Grundschüler bekannt? Ein Bericht bringt dazu jetzt immer mehr Antworten ans Licht. Und die schockieren nicht nur die Angehörigen der attackierten Kinder (9, 10).
Am Mittwoch (13. März) packten die Ermittler über die Aussage eines Zeugen aus. Dieser meldete sich schon im Januar bei der Polizei in Bayern, nachdem er dem 21-jährigen Tatverdächtigen im Netz begegnet war. Per Chat soll der junge Mann einen „Mordanschlag“ angekündigt haben.
Warum diese Information die Beamten aus Duisburg nicht rechtzeitig erreichte, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen (wir berichteten). Doch der Bericht gibt jetzt das nächste schockierende Detail über den 21-Jährigen preis.
Polizei Duisburg konnte nicht rechtzeitig handeln
„Wir hatten – nach der jetzigen Berichtslage – keinerlei Information“, offenbarte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Ein Ermittlungsrichter hatte die Duisburger Beamten eigentlich informieren wollen. Warum das nicht passierte, soll jetzt untersucht werden.
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Nach ersten Informationen soll die bayerische Polizei die Informationen über den Verdächtigen zunächst an die Staatsanwaltschaft Regensburg weitergegeben haben. Diese leiteten die Akten – angeblich mit dem Vermerk „EILT SEHR“ – an die Staatsanwaltschaft Duisburg weiter. Doch der Durchsuchungsbeschluss sei nicht mehr rechtzeitig vor dem schicksalhaften Tag Ende Februar umgesetzt worden. Zwei Grundschüler wurden bei der Messerattacke nahe der Henriettenschule schwer verletzt. Noch vor Ort konnte der mutmaßliche Angreifer festgenommen werden.
Gewaltandrohungen gegen eigene Mutter
Der Bericht an den Innenausschuss, der am Donnerstag (14. März) veröffentlicht wurde, offenbarte aber nicht nur Details zur Mordandrohung im Chatroom. Aus diesem geht hervor, dass er schon 2023 als „Person mit Risikopotenzial“ eingestuft worden war. Unter anderem soll der tatverdächtige 21-Jährige sogar eine Gewalttat gegen seine eigene Mutter gegenüber einem Arzt angedroht haben.
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Daraufhin hatte man den Duisburger in das Frühwarnsystem Periskop (Person mit Risikopotenzial) der Polizei aufgenommen. Im Oktober 2023 war er nach einer Aussprache mit seiner Mutter wieder ausgestuft worden. Nur drei Monate später, im Januar 2024, soll er dann wegen häuslicher Gewalt gegen seine Mutter erneut polizeiauffällig geworden sein. Hätte man den jungen Erwachsenen erneut als Risikoperson einstufen sollen? Auch das soll jetzt eine Fachaufsicht prüfen.