So langsam ist Besserung beim Wetter in NRW in Sicht. Nachdem es in der vergangenen Zeit gefühlt jeden Tag geregnet hat, sieht die Prognose für die kommenden Tage und Wochen schon deutlich besser aus. Und wenn die Sonnenstrahlen sich langsam blicken lassen, ist auch eine beliebte Tätigkeit der Deutschen wieder fällig: die Gartenarbeit.
Doch Hobby-Gärtner in NRW sollten sich dabei an bestimmte Regeln halten. Sonst droht ein Bußgeld.
NRW: Aufpassen bei der Gartenarbeit
Rasen mähen, Beete umgraben und Unkraut zupfen sind nur einige der zahlreichen Tätigkeiten, die zum Frühlingsbeginn allmählich anfallen. Auch das Schneiden der Hecke gehört dazu. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es keine Gesetze und Vorschriften gäbe, die diese Arbeit regeln. Das Schneiden von Hecken ist nämlich nur in einem bestimmten Zeitraum erlaubt.
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Vom 01. März bis zum 30. September ist das Schneiden der Hecke untersagt. Ab Freitag beginnt die im Bundesnaturschutzgesetz (§39) festgelegte Schonzeit bis zum 30. September. Hiervon sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze, unabhängig vom Standort, betroffen. Dabei ist es verboten, diese „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“, wie es im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschrieben wird.
Form- und Pflegeschnitte erlaubt
Wer nur vereinzelte Blätter oder herausstehende Äste entfernen will, der darf das auch in dem Schonzeitraum erledigen. „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es dazu. In NRW droht ein Bußgeld zwischen 40 und 750 Euro, wenn bei unerlaubtem Heckenschnitt bis zu zehn Meter Hecke entfernt wurde.
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Der Grund hinter diesem Heckenschnitt-Verbot ist schnell erklärt. Es dient dem Schutz von brütenden Vögeln in NRW, die sich in den Hecken oft ihre Nester bauen. „Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, schreibt auch der Naturschutzbund Niedersachsen.