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Bußgeld-Katalog im Verkehr heftig verschärft: Wenn du HIER nicht aufpasst, wird dein Auto beschlagnahmt

Bußgeldkatalog: Durch verschärfte Regeln im Verkehr sollten Autofahrer, die im Urlaub gerne den Fuß auf dem Gaspedal haben, genau hinhören.

Neue Regel im Verkehr: HIER könnte dein Auto beschlagnahmt werden.
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Verkehrszeichen 342: Wer das übersieht, zahlt 120 Euro Strafe

Auf den ersten Blick erinnert das Verkehrszeichen 342 an Haifischzähne. Wir klären auf, was es mit den Markierungen auf der Fahrbahn auf sich hat.

Es ist nicht überraschend, dass die Vorschriften im Verkehr und die Bußgeldkataloge innerhalb der EU unterschiedlich sind. Bevor man in den Urlaub in fremde Länder reist, sollte man sich zunächst mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut machen. Fährt man in Dänemark 20 km/h zu schnell, zahlt man beispielsweise mindestens 135 Euro, in Norwegen fängt es bei 490 Euro an.

Doch es gibt nun ein beliebtes Urlaubsland, das seine Regeln noch einmal verschärft. Und Achtung: Es könnte dich sogar dein Auto kosten!

Verkehr: DIESES Land darf dein Auto beschlagnahmen

Ausgerechnet Österreich zieht jetzt die Handbremse an. Das Verkehrsamt will nun gegen Raser vorgehen und verschärft die Regeln dafür massiv. Bei extremen Verstößen gegen das Tempolimit kann das Auto des Rasers dann beschlagnahmt werden, wie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Österreich bei einer Pressemitteilung nun verkündet.

„Extremes Rasen gefährdet auf unseren Straßen die Gesundheit und das Leben von unbeteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe“, begründet man die Entscheidung.


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Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts wird das Auto vorläufig beschlagnahmt. In den 14 Tagen danach treffen die Behörden dann eine Entscheidung, ob der vermeintliche Schnellfahrer sein Fahrzeug dauerhaft verliert. Wenn die Geschwindigkeit innerorts um mehr als 80 km/h oder 90 km/h außerorts überschritten wurde, kann das Auto sofort weggenommen werden.

Wohin mit dem Auto?

In den Fällen, bei denen das Auto beschlagnahmt wird, wird das Fahrzeug entschädigungslos versteigert. „Wenn andere Strafen nicht mehr wirken, dann greift der Verfall des Fahrzeugs. Denn wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen“, heißt es in der Pressemitteilung. Erst im Jahr 2021 wurden die Strafen für extremes Rasen deutlich erhöht. Das ist nun der nächste Schritt.


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Nach einer ersten Einschätzung des ADAC könnten in Österreich auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Beschlagnahmt werden kann das Auto aber nur, wenn der Fahrer auch Eigentümer ist. Wer unter diesen verschärften Regeln im Verkehr nicht leiden will, sollte sich von nun an in Österreich also besonders gut an das Tempolimit halten.