Hunde sind für viele Halter nicht nur Haustiere, sondern eher Familienmitglieder. Und wenn der Vierbeiner krank ist, dann leidet auch das Frauchen oder Herrchen. Doch kurz nach dem Besuch beim Tierarzt leidet meistens auch noch etwas anderes: das Portemonnaie.
Denn die Tierarztkosten für Behandlungen sind nicht günstig, im Gegenteil: sie werden sogar immer teurer. Deshalb schließen viele Halter eine Krankenversicherung für ihr Haustier ab, um im Notfall finanziell gut abgesichert zu sein. Eine Frau aus Duisburg hat nun überraschend ein Kündigungsschreiben vom Versicherungsgeber erhalten. Doch was soll sie nun tun?
Duisburg: Heftige Preissteigerung bei Hundekrankenversicherung – sonst Kündigung
„Ich habe die Kündigung der OP-Versicherung für mein 12 Jahre altes Labimädel bekommen“, teilt Anne Will ihr Leid in einer Facebook-Gruppe mit. DER WESTEN liegt das Kündigungsschreiben der Uelzener Versicherung vor. „Leider werden tierärztliche Behandlungen durch die im November 2022 vollzogene Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) immer teurer. […] Daher sind wir gezwungen, unsere Tarife eingehend zu überprüfen“, so die Begründung. Aus diesem Grund sei der Vertrag für die OP-Versicherung von Hündin Emma zu „den alten Konditionen nicht mehr möglich“.
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Der Versicherer bietet der Halterin ein neues Angebot an, doch der Preis lässt Anne Will fast aus allen Wolken fallen. „Im letzten Jahr habe ich 230 Euro bezahlt und in meinem Vertrag war der Zahn- und Reha-Baustein enthalten. Jetzt soll ich für den gleichen Tarif fast 946 Euro zahlen – das sind über 700 Euro mehr im Jahr.“ Anne Will wünschte, das sei nur ein schlechter Scherz, doch es ist die bittere Realität. Bis zum 5. Mai 2024 hat sie Zeit, auf das Angebot einzugehen, ansonsten wird die Kündigung rechtwirksam. Die Duisburgerin weiß nicht, was sie machen soll.
DER WESTEN hat Melanie K. Fritz, Rechtsanwältin für Tierrecht und Pferderecht aus Herne, das Schreiben vorgelegt. „Die Versicherung beruft sich hier auf ihr ordentliches Kündigungsrecht zum Ende der Vertragslaufzeit. Diese ist grundsätzlich sogar ohne Angaben von Gründen möglich, dementsprechend ist auch der hier genannte Grund ausreichend. Lediglich die außerordentliche Kündigung, zum Beispiel nach einem Schadensfall, bedarf einer Begründung“, so ihre erste Einschätzung im Fall von Frau Will.
DIESE Optionen haben Halter wie Anne Will nun
Sollte im Vertrag nicht eine zeitliche Sperre für eine Kündigung festgelegt worden sein, wäre die Kündigung somit rechtens. Die Rechtsanwältin für Tierrecht rät der Halterin, sich Angebote von anderen Anbietern einzuholen. Doch Anne Will plagt dabei ein weiteres Detail: Ihre Labrador-Dame Emma ist mit 12 Jahren bereits eine Hunde-Oma. Sie fürchte von Tierkrankenversicherungen abgewiesen zu werden, und das scheinbar nicht zu Unrecht.
„In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die Versicherungen einen nicht annehmen müssen. Das machen sie oftmals bei älteren Tieren nicht oder nur zu sehr hohen Beiträgen, weil das Risiko für teure Tierarztkosten immens steigt“, erklärt Melanie Fritz. In ihrer Anwaltskanzlei in Herne berät sie regelmäßig verzweifelte Tierbesitzer.
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Bei einem neuen Vertragsabschluss spielt nicht nur das Alter des Vierbeiners eine Rolle, sondern auch die Rasse und die Größe. Nach diesen Kriterien werden die Preise bestimmt. Der Duisburgerin bleibt wohl nichts anderes übrig, als auf ein besseres Angebot zu hoffen. Ansonsten wird sie ihren Hund zu den deutlich teureren Konditionen bei der Uelzener weiterhin versichern lassen müssen.
Doch Anne Will hat für sich längst einen Entschluss gefasst. „Ich werde übrigens keine Versicherung mehr abschließen!“ Grund dafür sei das fortgeschrittene Alter ihrer Hündin. Die Mehrkosten legt sie für den Ernstfall lieber selbst an die Seite, zumal eine OP im hohen Hundealter auch immer mit Risiken verbunden ist.