Dass mal ein Brief verspätet ankommt oder sogar irrtümlich im falschen Postkasten landet, kann passieren. Aber wenn gleich über 1000 Briefe der Deutschen Post nicht beim Empfänger ankommen, dann weckt das Verdacht.
Zu Beginn des Jahres machte eine Inhaberin einer Firma mit Sitz in Hessen eine erstaunliche Entdeckung. In ihren Briefkästen für ihr Bürogebäude landeten mehr als tausend Sendungen mit unterschiedlichen Adressen. Wochen später hat die Deutsche Post nun Stellung zu dem Vorfall genommen – was dabei herauskam, hatte niemand erwartet.
Deutsche Post: Über 1000 Briefe kommen nicht an
Die Briefkästen in der Industriestraße in Heusenstamm im Kreis Offenbach mussten fast schon überquellen. Zeitgleich warteten zahlreiche Menschen zuhause auf ihre Post. Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtet, teilte die Unternehmerin in den sozialen Medien ihren Fund. Daraufhin meldeten sich etliche Nachbarn, die ihre Post gerne abholen wollten. Bei einigen brachte die Finderin die verloren gegangenen Briefe sogar selbst vorbei.
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Kurz darauf bekam auch die Deutsche Post von der Aktion mit und schaltete sich ein. Ein Mitarbeiter des Unternehmens sammelte die restliche Post ein, um die weitere Verteilung zur organisieren. „Die Sendungen werden wir in den kommenden Tagen mit einem Begleitschreiben bei den Empfängerinnen und Empfängern zustellen“, garantierte der Post-Sprecher. Anschließend stellte das Unternehmen Nachforschungen an, um herauszufinden, wie so viele Briefe fälschlicherweise abhandenkommen konnten.
DAS ergaben die Ermittlungen
Dabei kam Erschreckendes ans Tageslicht. Der Postzusteller habe die Briefe tatsächlich absichtlich unterdrückt. „Das haben die Ermittlungen unserer Betriebssicherheit ergeben“, so die Rückmeldung des Post-Sprechers. Dem Mitarbeiter sei unverzüglich gekündigt worden und gegen ihn wurde eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Weitere Aussagen wolle das Unternehmen aus prozesstaktischen Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht machen.
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Auf den ehemaligen Angestellten können heftige Konsequenzen zukommen. Sollte sich der Verdacht der „Postunterdrückung“ bestätigen, droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.