Nach fünf Jahren dreht die RTL-Zwei-Armutssoap „Hartz und herzlich“ endlich wieder in Bitterfeld-Wolfen. Mit dabei sind auch die beiden Sozialhilfe-Empfänger (Zum Zeitpunkt der Dreharbeiten noch Hartz 4, mittlerweile Bürgergeld) Schmidti (23) und Jens (36). Und bei den beiden läuft es derzeit alles andere als rund.
So steht den Männern ein Gerichtsprozess ins Haus. Was war geschehen? Bei einer Party kam es zu einem Streit zwischen, in dessen Verlauf Schmidti versucht haben soll, einen Bekannten zu verprügeln. Weil Jens nur tatenlos dabei gestanden haben soll, wirft das Gericht ihm nun unterlassene Hilfeleistung vor. Ein Problem für die beiden Männer.
Bürgergeld-Empfänger wollen WG gründen
Doch die Sache ging noch halbwegs glimpflich aus. „Das Urteil ist gesprochen. Mich haben sie jetzt verurteilt wegen einer versuchten Körperverletzung. Die haben mich verurteilt zu sechzig Tagessätzen a 25 Euro Geldstrafe. Also 1.500 Euro“, berichtet Schmitti in der neuen Folge „Hartz und herzlich“, die RTL Zwei am kommenden Dienstag (31. Oktober 2023) ausstrahlen wird.
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Kumpel Jens dagegen kam ohne Strafe davon. Auf den Schreck gönnten sich die beiden erstmal einen Kasten Bier. Und schmiedeten scheinbar auch einen Plan. So wollen die beiden Arbeitslosen nun gemeinsam eine Wohnung finden, und eine WG gründen, schließlich haben sie seit geraumer Zeit keinen festen Wohnsitz.
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Bei der Besichtigung einer potenziellen Bude wollen sie die RTL-Zwei-Kameras jedoch nicht dabei haben. „Wir haben uns jetzt einfach dazu entschlossen, eine WG zu machen, weil es einfach für uns beide einfacher ist. Er braucht ne Wohnung, ich brauche ne Wohnung. Vom bezahltechnischen ist es für uns beide besser, sag ich mal, weil wir uns die Kosten teilen. Darum haben wir jetzt einfach den Schritt gewagt und uns dazu entschlossen, eine WG zu machen“, erklärt Schmidti. Allerdings ohne Dreh-Team. „Hier ist der Block, wo wir die Wohnungsbesichtigung haben“, schildert der 23-Jährige und sagt dann deutlich: „Zu der Wohnungsbesichtigung wollen wir aber alleine hin, da wollen wir nicht, dass das gefilmt wird.“
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Eine endgültige Entscheidung konnten die beiden aber auch nach der Besichtigung nicht treffen. Eine der beiden besichtigten Wohnungen gefiel ihnen aber schon. Ob sie diese nun bekommen, wird sich zeigen. Wichtig zu erwähnen: Bei Fällen, wie sie bei „Hartz und herzlich“ gezeigt werden, handelt es sich um Einzelfälle. Die meisten Bürgergeld-Empfänger möchten schnellstmöglich wieder eine feste Arbeit finden.