Immer mehr Deutsche entscheiden sich für einen Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff. Im Jahr 2022 wurde mit 3,2 Millionen Kreuzfahrt-Passagieren ein neuer Höchststand erreicht und auch in den ersten Monaten dieses Jahres vermeldete die Branche Rekorde. Doch wer an Bord eines Aida-Schiffs gehen will, muss einiges beachten. Die Liste der Gegenstände, die nicht mit auf Kreuzfahrt gehen dürfen ist lang – und teilweise richtig skurril!
Die meisten Verbote für Kreuzfahrt-Passagiere lassen sich mit den besonderen Sicherheitsvorkehrungen auf hoher See begründen. Schließlich könnte ein Feuer oder Explosion auf einem Schiff in einer Tragödie enden, da Passagiere und Crew auf dem Schiff gefangen wären und nicht fliehen könnten.
Kreuzfahrt: Strenge Regeln fürs Gepäck
Entsprechend ist es nicht gestattet, entflammbare Substanzen, Druckluftflaschen, Feuerwerkskörper, Benzin oder Feuerwaffen mit an Bord zu bringen. Doch nun hat Aida die Liste offenbar erweitert: Unter den Geräten mit Hitzeentwicklung, die nicht mit auf Kreuzfahrt dürfen, befinden sich neben Bügeleisen und Tauchsiedern nun auch Glätteisen. Das machte eine Kreuzfahrt-Passagierin auf Facebook öffentlich.
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Noch vor einigen Wochen soll ein Glätteisen an Bord noch erlaubt gewesen sein, schrieb die Userin zu einem Screenshot der Gepäckbestimmungen. Sie erklärte, dass diese zuletzt geändert worden seien. Dass Glätteisen auf den schwarzen Listen von Kreuzfahrt-Unternehmen stehen, ist allerdings nicht ungewöhnlich. Auch beim Konkurrenten MSC müssen sie an Land bleiben.
Kreuzfahrt-Verbot verwirrt Kunden
Neben dem Glätteisen sorgte unter dem Facebook-Post der Kreuzfahrt-Passagierin aber noch ein anderer Gegenstand für einige Lacher: Neben den diversen potenziellen Brandherden, Waffen und diversen Drogen stehen auch Luftballons bei Aida auf der verboten Liste.
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Eine Erklärung gibt es dafür nicht, stattdessen eine Menge Raum für Spekulationen. Ein anderer Kreuzfahrt-Fan kommentierte: „Vielleicht sollte man sich die Frage stellen, wie Luftballons auf eine Verbotsliste gelangt sind, und was damit schon für ein Unfug an Bord getrieben wurde.“