Aufgrund der andauernden Energiekrise taucht der Begriff Blackout immer wieder in der öffentlichen Debatte vor allem um diesen Winter auf. Wie die Bundesnetzagentur erklärt, handelt es sich dabei um „ein unkontrolliertes und unvorhergesehenes Versagen von Netzelementen.“ Das führe dazu, dass größere Teile des europäischen Verbundnetzes oder das gesamte Netz ausfallen.
Laut der deutschen Bundesbehörde ist der Fall eines kompletten Zusammenbruchs des Netzes aber sehr unwahrscheinlich. Falls es dennoch zu Stromausfällen kommen sollte, die länger als ein paar Minuten gehen, gibt es ein Recht auf Schadenersatz. In diesen Fällen hast du einen Anspruch!
Strom: Das droht bei einem Blackout
Sollte der Strom für mehr als nur ein paar Minuten ausfallen, geht nicht nur das Licht und Internet aus, lebenserhaltende Maschinen im Krankenhaus werden von Notstromaggregaten betrieben und Geld am Schalter abheben ist nicht mehr möglich.
Zuhause können so elektronische Geräte kaputt gehen und Lebensmittel, die zum Beispiel im Kühl- oder Gefrierschrank gelagert werden, verderben. Auch Haustiere wie Fische in einem Aquarium können bei einem längeren Stromausfall sterben.
Strom: Anspruch auf Schadenersatz bei Blackout
Bei einem Stromausfall können Verbraucher Schadenersatz für defekte Geräte verlangen. Aber: „Ansprüche richten sich immer stark nach dem Einzelfall“, teilt die Bundesnetzagentur auf Anfrage dieser Redaktion mit. „Maßgeblich ist vor allem, ob den Netzbetreiber ein Verschulden trifft und der Netzbetreiber den Stromausfall zu vertreten hat.“ Das dürfe aber in den allermeisten Konstellationen nicht der Fall sein.
Auch eine Ausnahme gibt es: Geplante Lastreduktionen sind davon ausgenommen. Dabei habe der Netzbetreiber den Stromausfall nicht zu vertreten, wenn diese „zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung notwendig ist.“
Sollte es dennoch entgegen der fachlichen Einschätzung zu einem Blackout kommen, steht dir generell ein Schadenersatz von bis zu 5.000 Euro zu. Wenn es zu einem Personenschaden kommen sollte, haften die Netzbetreiber unbegrenzt.
Strom: So gehst du bei entstandenen Schäden vor!
Wie geht man anschließend vor? Wichtig ist, dass alle Schäden genau dokumentiert werden. So musst du zum Beispiel festhalten, welche Geräte defekt sind, welche Lebensmittel deshalb verdorben und ob etwa Haustiere wie Fische gestorben sind.
Sobald alles detailliert aufgeschrieben wurde, meldest du den Vorfall und dessen Folgen bei deinem Netzbetreiber. Gegebenenfalls wird dieser einen Gutachter schicken, der den Fall überprüft. Vorher sollten sich die Betroffenen aber auch nach dem Grund der Versorgungsunterbrechung informieren. Der deutsche Übertragungsnetzbetreiber Amprion teilt auf Anfrage aber auch mit: „Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatz kommt es immer auf eine Einzelfallprüfung an.“
Strom: In diesem Fall gibt es keine Entschädigung
Ein Recht auf Entschädigung entsteht aber nur, wenn der Stromausfall oder die Netzüberspannung vorsätzlich oder aufgrund von Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei höherer Gewalt haftet der Netzbetreiber nicht. Wenn zum Beispiel ein Blitz einschlägt oder es zu einer Naturkatastrophe kommen sollte, ist der Netzbetreiber nicht schadenersatzpflichtig.
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Auch stuft die Bundesnetzagentur einen großflächigen Blackout als „äußerst unwahrscheinlich“ ein. Die Energieversorgung in Deutschland ist durch zahlreiche Mechanismen gesichert. Selbst, wenn es also zu größeren Störungsereignissen kommen sollte, kann dadurch ein kompletter Zusammenbruch des Netzes verhindert werden. Auch Robert Habeck betont: „Die Verfügbarkeit von Energie für die elektrische Stromerzeugung ist für diesen Winter gesichert.“ Der Bundeswirtschaftsminister befürchte keine Blackout-Szenarien beim Strom.