Brisante Enthüllung im Fall des erschossenen Flüchtlings Mouhamed D. aus Dortmund! Rund drei Monate nach dem Tod des 16-Jährigen in der Missundestraße hat das WDR-Magazin „Westpol“ neue Erkenntnisse aufgedeckt.
Und die könnten es in sich haben, denn bereits der Taser-Einsatz soll schon unzulässig gewesen sein!
Dortmund: Taser-Einsatz gegen Mouhamed D. unzulässig!
Rückblick: Am 8. August hat sich Mouhamed D. auf dem Gelände der St.-Antonius-Gemeinde in der Nordstadt ein Messer vor den Bauch gehalten, offenbar in suizidaler Absicht. Zwölf Polizisten sind im Anschluss angerückt.
Sie hatten den Jugendlichen zunächst angesprochen, setzten danach Pfefferspray gegen D. ein, dann wurde zweimal mit einem Taser auf ihn geschossen – schließlich erschoss ihn ein Beamter mit einer Maschinenpistole. Die Frage seitdem: War dieser Einsatz verhältnismäßig?
Ermittlungen laufen weiter
Recherchen von „Westpol“ zeigen jetzt, dass die Beamten mit dem Taser-Einsatz gegen eine Dienstvorschft verstoßen hätten. Das WDR-Magazin zitiert aus der Dienstanweisung der NRW-Polizei: „Grundsätzlich nicht geeignet sind DEIG (Distanzelektroimpulsgerät) zur Bewältigung von dynamischen Lagen im Kontext von Bedrohungen oder Angriffen mit Hieb-, Stich-, Schnitt- oder Schusswaffen“.
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Auch im Oktober ist ein Obdachloser (44) bei einem Polizei-Einsatz in Dorstfeld gestorben. Bei dem war auch ein Taser eingesetzt worden (DER WESTEN berichtete). Die Staatsanwaltschaft hat berichtet, dass ein Zusammenhang zwischen dem Taser-Einsatz und dem Tod des Mannes bei der Obduktion nicht festgestellt werden konnte – das sei aber auch schwer nachweisbar.