Berlin. Bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Paracetamol und Johanniskraut sind ab 1. April 2009 nur noch gegen Rezept erhältlich. Im Falle einer Überdosierung von Paracetamol träten häufiger schwere Nebenwirkungen auf als bei anderen apothekenpflichtigen Schmerzmitteln, so ein Sprecher.
Bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Paracetamol und Johanniskraut sind ab 1. April 2009 nur noch gegen Rezept erhältlich. Mit der neuen Regelung solle sichergestellt werden, dass sich Patienten vor der Einnahme dieser Präparate mit einem Arzt besprächen, erläutert ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin. Im Fall des Schmerzmittels Paracetamol seien künftig Tabletten und Kapseln verschreibungspflichtig, wenn die Packung mehr als zehn Gramm Wirkstoff enthalte. Zudem werde für bestimmte pflanzliche Antidepressiva auf Johanniskraut-Basis, die zur Behandlung mittelschwerer Depressionen eingesetzt würden, ein Rezept benötigt.
Zur Begründung erklärt der Sprecher, dass im Falle einer Überdosierung von Paracetamol häufiger schwere Nebenwirkungen aufträten als bei anderen apothekenpflichtigen Schmerzmitteln. Die empfohlene Tageshöchstdosis für den Wirkstoff betrage vier Gramm für Erwachsene. Packungen, die weniger als zehn Gramm Paracetamol enthielten, seien auch weiterhin ohne Rezept in Apotheken erhältlich.
Mit Blick auf den pflanzlichen Wirkstoff Johanniskraut habe die zuständige Expertenkommission empfohlen, dass sich Patienten mit mittelschweren Depressionen nicht selbst mit frei verfügbaren Medikamenten behandeln sollten, sagt der Sprecher. Solche Antidepressiva führten zwar kurzfristig zu einer Aktivierung des Patienten, gleichzeitig könne aber auch das Suizidrisiko steigen. Niedrigdosierte Johanniskraut-Präparate, die in Apotheken und Drogeriemärkten als Stimmungsaufheller verkauft werden, sind von der Regelung nicht betroffen. (ddp)