Bonn. Zwei weitere Flüssiggasunternehmen müssen wegen unerlaubter Preisabsprachen eine hohe Strafe zahlen. Der Westfalen AG in Münster und der Propan Rheingast in Brühl werden Kundenschutzabsprachen und Preisabstimmungen seit mindestens 1997 zur Last gelegt.
Mit der Westfalen AG in Münster und die Propan Rheingast GmbH & Co. KG in Brühl müssen zwei weitere Flüssiggasunternehmen wegen unerlaubter Preisabsprachen eine hohe Strafe zahlen. Für beide Unternehmen seien Bußgelder von insgesamt 41,4 Millionen Euro verhängt worden, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Ihnen werden Kundenschutzabsprachen und Preisabstimmungen seit mindestens 1997 bis zu ihrer Durchsuchung im Mai 2005 zur Last gelegt. Die Westfalen AG wies die Beschuldigungen zurück.
Bereits im Dezember 2007 und im Februar 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen neun Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer wegen ähnlicher Absprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt 209 Millionen Euro verhängt.
Preisunterschiede bis zu 100 Prozent
Bei den Unternehmen handelt es sich um Drachen-Propangas in Frankfurt am Main, die Stuttgarter Friedrich Scharr KG, Progas in Dortmund, Primagas in Krefeld, Sano-Propan in Nürnberg sowie Tyczka Energie, Tyczka Totalgaz im bayerischen Geretsried, Transgas Flüssiggas Transport und Logistik in Dortmund sowie die Thermogas Gas- und Gerätevertrieb GmbH in Stuttgart.
Die Auswertung sichergestellter Unterlagen habe ergeben, dass sich die führenden Flüssiggasanbieter seit mindestens 1997 darauf verständigt hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Die Preise hätten auf einem Niveau gelegen, das weit über dem kleinerer, sogenannter freier Anbieter lag, hieß es. Kartellbedingt hätten sich Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent ergeben.
Unternehmen haben Einspruch eingelegt
Ein Bußgeldbescheid ist den Angaben zufolge bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide wurden von den Unternehmen Einsprüche beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Die Westfalen AG macht laut einem Unternehmenssprecher geltend, es würden nicht zutreffende Parallelen zwischen den bereits mit Bußgeldern belegten Flüssiggasunternehmen und dem eigenen Haus gezogen. Dem Bundeskartellamt lägen keine Beweismittel vor, die bei der Westfalen AG direkt gewonnen worden seien, hieß es. (ddp)