- Patrick Junge war selbst einmal Franchisenehmer bei „Hans im Glück“
- Weil ihm die Franchiseverträge gekündigt wurden, gründete er „Peter Pane“
- Von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangt er nun Schadensersatz in Millionenhöhe
Lübeck/Hamburg/München.
Der Streit zwischen den Burgerläden „Peter Pane“ und „Hans im Glück“ schwelt nun schon seit mehr als einem Jahr. Nun geht die juristische Auseinandersetzung in die nächste Runde. Die Parteien konnten sich am Mittwoch auch nicht mit einem Vergleich vor dem Landgericht München einigen.
Der Geschäftsführer von 17 „Peter Pane“-Burgerrestaurants, Patrick Junge, fordert von „Hans im Glück“ Schadensersatzzahlungen von etwa 4,2 Millionen Euro. Hintergrund des Burger-Beefs: Junge war bis Ende 2016 Franchisenehmer von „Hans im Glück“, ihm wurden aber die Verträge unerwartet gekündigt, wie er bemängelt. Er habe zwölf Restaurants sehr kurzfristig in ein neues Konzept überführen müssen: „Peter Pane“.
Nur wenig Zeit für die Umrüstung zu „Peter Pane“
„Die ungerechtfertigte Kündigung des Franchisevertrags durch ,Hans im Glück’ ist für uns ein harter, unerwarteter Schlag gewesen. Wir haben 4,2 Millionen Euro investieren müssen, um die Zukunft der Restaurants und der 700 Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Patrick Junge dem „Hamburger Abendblatt“.
Weil er bei der Umrüstung auf ein neues Konzept nur wenig Zeit gehabt habe, seien noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen gewesen, als „Peter Pane“ eröffnete. Das habe „Hans im Glück“ zu einer Plagiatsklage veranlasst, klagt Junge weiter. Allerdings seien diese Punkte beim Gerichtsprozess im vergangenen Jahr „ausgeheilt“. (jkali)