- Die Oberhausener Familie S. kümmert sich um zwei Pflegekinder
- Doch die Familienkasse verwehrt der Familie das Kindergeld
- Jetzt kommt Bewegung in den Fall
Oberhausen.
Weil ihre leibliche Mutter als psychisch instabil gilt, leben ein fünfjähriger Junge und seine sechsjährige Schwester derzeit bei einer Oberhausener Pflegefamilie.
„Wir sind noch nicht dahinter gestiegen, was die Mutter genau hat“, erzählt Pflegemutter Bettina S. (55).
Die Situation bedrückt die 55-Jährige aus Oberhausen. Fest steht: Die leibliche Mutter kümmert sich seit mehr als einem Jahr nicht mehr um ihre Kinder. Bettina S. übernimmt seitdem die Erziehung, bringt sie zur Schule, macht Hausaufgaben mit ihnen. Die Mutter-Rolle füllt die Oberhausenerin voll aus, sie kümmert sich gerne und mit Herzblut um die Pflegekinder.
Doch was in Deutschland allen Erziehenden zusteht, bleibt Bettina S. seit mehr als einem Jahr verwehrt: das Kindergeld.
Pflegemutter: „Ich verstehe das nicht, ich laufe gegen eine Wand“
Sie kämpft schon lange, doch bisher ohne Erfolg. „Ich verstehe das nicht, ich laufe gegen eine Wand“, sagt die 55-Jährige im Gespräch mit DER WESTEN. Mittlerweile hat sie eine Anwältin eingeschaltet.
Doch sowohl die Familienkasse in Oberhausen als auch die in Bochum, antworten ihr immer auf die gleiche Weise: Kindergeld wird nur dem Erziehungsberichtigten ausgezahlt, bei dem die Kinder auch gemeldet sind.
„Dabei sind die Kinder seit über einem Jahr bei mir gemeldet“, sagt Bettina S.. Die Meldebescheinigung hat sie der Familienkasse schon etliche Male geschickt. Doch nichts sei seitdem passiert. „Manchmal frage ich mich, ob sie sich die Unterlagen überhaupt durchlesen“, sagt die Pflegemutter resigniert.
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Leibliche Mutter überweist Familie nur Teile des Kindergeldes
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld trotz aller Mühen von Bettina S. weiterhin an die leibliche Mutter der Kinder aus: Doch dabei gibt es ein großes Problem. „Die Mutter überweist uns das Geld unregelmäßig. Da fehlen mal 20 Euro oder auch 80 Euro, die bekommen wir dann einfach nicht“, erzählt die Oberhausenerin.
„Das Kindergeld sollte doch da ausgezahlt werden, wo auch Kinder sind“, findet die 55-jährige Pflegemutter.
Familienkasse Bochum: Für Verwendung des Kindergeldes nicht zuständig
Doch die Agentur für Arbeit in Bochum sieht das in einer Stellungnahme deutlich anders.
Sie sagt, dass es nicht in ihrer Zuständigkeit liegt, dass das Kindergeld von der leiblichen Mutter jeden Monat zum gleichen Zeitpunkt überwiesen wird. Außerdem sei sie auch nicht dafür zuständig, dass die Überweisung rechtzeitig bei den Pflegekindern ankommt.
„Insoweit bestimmt die Familienkasse lediglich den Zeitpunkt, in dem das Kindergeld an diesen Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird. Wofür das Kindergeld durch den Kindergeldberechtigten letztlich verwendet wird, liegt nicht im Einflussbereich der Familienkasse“, so die Erklärung.
Nach Kindergeld-Betrug Berichten: Pflegemutter versteht Familienkasse nicht mehr
Nach dieser Antwort sagt Bettina S. dass sie sich darüber wundert, dass einerseits so viel Betrug stattfinden kann und Kindergeld millionenfach ins Ausland überwiesen wird, sie selbst aber schon so lange dafür kämpfen muss.
„Wenn ich in den Medien lese, dass Kindergeld-Betrug scheinbar so einfach funktionieren kann, frage ich mich schon, warum ich rechtliche Schritte einleiten muss“, so die 55-Jährige.
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DER WESTEN schaltet sich ein – dann geht alles plötzlich ganz schnell
Zu diesem Zeitpunkt schaltet sich DER WESTEN ein und weist die Familienkasse, genauso wie es schon Bettina S. getan hat, auf die gültige Meldebescheinigung hin.
Danach vergehen nur wenige Tage, bis Frau S. sich wieder in der Redaktion meldet.
Man habe ihr jetzt zugesagt, dass sie das Kindergeld ab dem 1. Oktober erhalte.
„Das ist unglaublich und ich bin sehr froh“, sagt sie und fügt noch hinzu: „Nach einer so langen Zeit kann ich nicht verstehen, dass plötzlich alles so schnell gehen soll.“
Der WESTEN berichtet weiter über den Fall und hält dich darüber auf dem Laufenden, ob Familie S. das Kindergeld ab Oktober tatsächlich bekommt.