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Namensgebung als unerhörte Provokation

Namensgebung als unerhörte Provokation

Muslime in Meschede. 

Den Beitrag über die „Fatih Camii“ in Meschede habe ich als ehemaliger Mescheder mit einiger Verwunderung gelesen, weil er leider einiger Richtigstellungen bedarf. Exemplarisch möchte ich zwei Punkte ausführen.


„Fatih Camii“ ist mit „Eroberer Moschee“ ziemlich treffend übersetzt. Eine Übersetzung mit „Offene Moschee“ ist dagegen grob sinnentstellend, denn die Namensgebung orientiert sich an der gleichnamigen Moschee im heutigen Istanbul. Sie ist benannt nach Sultan Mehmed II., dem Eroberer Konstantinopels, das nach der Eroberung durch die Türken in Istanbul umbenannt wurde. Dem Sultan wurde der Ehrentitel Fatih, d. h. Eroberer, verliehen. Er liegt neben der nach ihm benannten Moschee auch begraben. Die Eroberung war sehr blutig, die christlichen Männer wurden größtenteils ermordet, Frauen und Kinder versklavt und zwangsverheiratet. Unter anderem wurde den Adligen angeboten, sie würden ihre Rechte behalten, wenn sie sich stellten. Stattdessen wurden sie hingerichtet. Sultan Mehmed II. hat dann den Einfluss des türkischen Reiches durch weitere Kriege auf dem Balkan erheblich erweitert, was schließlich ja zum Versuch geführt hat, Wien zu erobern.


Im Islam gibt es generell keine Trennung zwischen Staat und Religion, denn im Koran gibt es sehr viele rechtliche Vorschriften, die z. B. die Stellung der Frau genau regeln. Da der Koran als Allahs immerwährender und absoluter Wille angesehen wird, sind solche Regelungen bindend und können nicht durch staatliches Recht aufgehoben werden. Zusammen mit der Überlieferung des Lebens und der Aussprüche Mohammeds, des letzten Propheten und perfekten Menschen, ist der Koran daher Grundlage des islamischen Rechtes, der Scharia. In sehr vielen Punkten widerspricht dieses Recht dem durch die Aufklärung geprägten hiesigen Rechtssystem. Für die Muslime ist die Scharia jedoch bindend. Dies ist einer der Gründe für das Aufkommen paralleler illegaler islamischer Gerichtsbarkeit in Deutschland. Soweit ich das recherchieren konnte, arbeitet Dr. Ahmet Arslan, der Dialogbeauftragte besagter Mescheder Moschee, als Islamkundelehrer und ist sogar am Studienseminar Arnsberg als Fachleiter tätig. Daher verstehe ich nicht, wie er zu seinen fragwürdigen Ansichten gekommen ist und möchte darüber hier auch keine Mutmaßungen anstellen. Ich denke aber, dass zweifelhafte Äußerungen wie in dem Artikel Gift für ein gedeihliches Zusammenleben sind, weil sie Misstrauen sähen. Die realen Fakten lassen sich nämlich ziemlich einfach im Internet finden. Die Namensgebung der Moschee halte ich für bestenfalls unglücklich, man kann sie aber auch als unerhörte Provokation empfinden. Es wäre jedenfalls ein Zeichen des guten Willens, den Namen sofort zu einem unverfänglichen zu ändern. Eine kritischere Berichterstattung ist ebenfalls angebracht.
Andreas Frick, per E-Mail