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Enormer Aufwand für Abschiebungen im HSK

Enormer Aufwand für Abschiebungen im HSK

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Foto: dpa
Verfahren dauern teilweise Jahre. Ausländerbehörde klagt über falsches Bild in der Öffentlichkeit

Meschede. 

Morgens, kurz nach sechs Uhr. Es schellt an der Wohnungstür der albanischen Familie K. Davor stehen Beamte der Ausländerbehörde mit uniformierten Polizeibeamten und wollen die Abschiebung der Familie in ihr Heimatland durchsetzen – notfalls auch gegen den Willen der Betroffenen. Diese und ähnliche Szenen sind es meist, die es an die Öffentlichkeit schaffen und für einen Sturm der Entrüstung sorgen.

Aus Sicht der HSK-Ausländerbehörde sind solche Darstellungen ärgerlich: „Das gezeigte Bild stimmt so einfach nicht“, sagt Pressesprecher Martin Reuther. Denn: Die Behörde stehe nicht einfach spontan nachts vor der Tür und reiße Menschen aus ihrem Umfeld. „Einer Abschiebung geht immer ein langer, teilweise jahrelanger rechtsstaatlicher Prozess voraus.“

Hier erklären wir erklären das Verfahren. Ein Beispiel: Jemand hält sich illegal in Deutschland auf. Wird er irgendwann von der Polizei aufgegriffen, muss er in die so genannte Abschiebungshaft: „Ordnet ein Richter, etwa wegen illegalen Aufenthaltes, Abschiebungshaft an, ist das bei Männern kein Problem. In NRW gibt es wieder eine eigene Unterbringungseinrichtung“, sagt Reuther.

Frauen müssen nach Mainz

Doch schon bei der Unterbringung von Frauen werde es kompliziert: „Diese dürfen in NRW nicht untergebracht werden. Wir fahren dann mit zwei Beamten in die Nähe von Mainz.“ Am Wochenende klappe das aber kaum: „Wir brauchen ein ärztliches Attest, ob die Person gesund genug für das Gewahrsam ist.“ Am Wochenende sei aber selten ein Arzt verfügbar – die betroffenen Personen würden dann wieder freigelassen. In vielen Fällen beriefen sich eingereiste Personen auch auf das Asylrecht – entweder direkt oder erst in der Abschiebehaft. Ob ein Aufenthaltsgrund wegen eines besonderen Schutzbedürfnisses vorliegt, prüft dann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein Vorgang, der je nach Fall mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. „Antragsteller werden zum Interview beim Bundesamt gefahren. Dort gibt es aber nicht immer gleich Termine.“

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Fällt die Entscheidung dann negativ aus, etwa weil objektive Kriterien nicht erfüllt werden, wird die Person schriftlich zur Ausreise aufgefordert. „In vielen Fällen wird dann der Rechtsweg beschritten und gegen die Entscheidung geklagt“, sagt Reuther. Das sei zwar meist aussichtslos, „nimmt aber erneut viel Zeit in Anspruch.“ Wurden alle Rechtsmittel ausgeschöpft – das bedeutet, der Asylantrag wurde von einer oder auch von mehreren gerichtlichen Instanzen endgültig abgelehnt – bleibt noch ein Härtefallantrag an die Härtefallkommission des Innenministeriums oder eine Petition beim Präsidenten des NRW-Landtages. Bei beiden beraten jeweils mehrköpfige Kommissionen noch einmal über das Schicksal des Bewerbers.

„Wir werden darum gebeten, während des Verfahrens keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchzuführen“, sagt Reuther. „Daran halten wir uns meistens auch. Ebenso an die Entscheidungen der Kommissionen.“ Ist auch diese Entscheidung negativ, wird den Betroffenen ein weiteres Mal per Schreiben mitgeteilt, dass sie ausreisen müssen. „Zu diesem Zeitpunkt unterstützen und beraten wir noch“, erklärt Reuther. Bedeutet: Abgelehnte können finanzielle Starthilfen beantragen oder eine Beratung für einen Neuanfang in der Heimat in Anspruch nehmen.

Erst wenn alles fruchtlos geblieben sei, werde irgendwann eine Abholung organisiert: „Je nach Vorgeschichte, etwa bei verurteilten Straftätern, werden dann mehrere Behörden eingeschaltet.“ So würden nicht nur mehrere Mitarbeiter der Ausländerbehörde die jeweilige Person am Wohnort abholen, sondern auch Polizeibeamte und bei Bedarf ein Arzt. „Dieser muss die Reisefähigkeit am Abschiebetag prüfen“, sagt Reuther. In Extremfällen würden so bis zu 15 Personen an einem Einsatz mitwirken. Dann erfolge die Übergabe am Flughafen an die Bundespolizei. „Schwerkriminelle werden bis in die Heimat begleitet.“

Teilweise mehrere Anläufe

Einfach seien Abschiebungen nicht: „Kürzlich gab es den Fall eines afrikanischen Staatsbürgers, der sich beim ersten Anlauf so daneben benahm, dass der Pilot eine Weiterbeförderung von Paris aus ablehnte.“ Die Konsequenz: Die Bundespolizisten mussten mit dem Mann zurückfliegen.