Zwei Mal haben die Ruhrbania-Kritiker versucht, dass Großprojekt mit einem Bürgerbegehren auszuhebeln. Beide Male, 2004 und 2006, sind sie an formalen Hürden gescheitert. Beim ersten Anlauf, als sich das Begehren gegen den geplanten Architektur-Wettbewerb richtete, wurden 7432 Unterschriften eingereicht, von denen die Stadt nach einer Prüfung aber nur 6588 anerkannte. Das waren 165 Unterschriften weniger als für die zweite Stufe einer Bürgerbeteiligung, einen Bürgerentscheid, nötig sind. Stadtdirektor Frank Steinfort hatte zudem festgestellt, dass die Frist für eine Intervention verstrichen sei. Dies sei nur innerhalb von drei Monaten möglich. Der Beschluss, auf den die Initiatoren Bezug nahmen, war aber nur die Wiederholung eines älteren.
Drei Jahre später ging es um den Verkauf der Parkanlage Ost-Ruhranlage und der Ruhrstraße. Die Bürgerinitiative sammelte 10500 Unterschriften, von denen 9311 anerkannt wurden. Der Rat erklärte das Bürgerbegehren am 6. April 2006 für unzulässig. Tatsächlich gehe es den Initiatoren, zu denen Alt-Oberbürgermeister Hans-Georg Specht zählte, nicht um die Verkaufsfrage, sondern um die Verhinderung der Ruhrpromenade. Damit wären auch für dieses Bürgerbegehren wesentlich ältere Beschlüsse relevant. Außerdem würden keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt und gegen die Bauleitplanung sei ein Bürgerbegehren ohnehin unzulässig. Die Initiatoren wollten sich damit nicht abfinden und zogen vor Gericht. Am 2. März 2007 bekam die Stadt vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf Recht.