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Mülheim: Teenager (15) geht auf 17-Jährigen los – Opfer schwebt nicht mehr in Lebensgefahr

Mülheim: Teenager (15) geht auf 17-Jährigen los – Opfer schwebt nicht mehr in Lebensgefahr

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Ein Jugendlicher aus Mühlheim wird lebensgefährlich verletzt. (Symbolbild) Foto: imago images/Sabine Gudath

Schlägerei unter Jugendlichen in Mülheim endet mit lebensgefährlichen Verletzungen.

Ein 17-Jähriger aus Mülheim muss nach der Auseinandersetzung ins Krankenhaus.

Mülheim: 17-Jähriger schwebt nach Schlägerei in Lebensgefahr

In der Nacht von Montag auf Dienstag gingen bei der Polizei Essen mehrere Notrufe wegen einer Schlägerei auf der Duisburger Straße ein.

Zwischen zwei Jugendlichen kam es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Als die Beamten gegen 1 Uhr auf dem Gehweg der Duisburger Straße unweit der Prinzeß-Luise-Straße eintrafen, fanden sie einen verletzten Jungen vor.

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Einige Fakten über die Stadt Mülheim an der Ruhr:

  • wurde 1093 erstmals urkundlich erwähnt, 1808 wurden die Stadtrechte verliehen
  • liegt zwischen Duisburg, Essen und Düsseldorf
  • hat 170.632 Einwohner (Stand: Dezember 2019), besteht aus neun Stadtteilen in drei Stadtbezirken
  • Oberbürgermeister ist Marc Buchholz (CDU)

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Der 17-Jährige aus Mülheim hatte mehrere Schnitt- und Stichverletzungen und wurde lebensgefährlich verletzt. Er wurde durch einen Notarzt in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht, um dort weiter versorgt zu werden.

Polizei sucht nach Zeugen

Der Tatverdächtige 15-Jährige konnte von den Einsatzkräften in Tatortnähe festgenommen werden. Auch die Tatwaffe (ein Messer) wurde sichergestellt.

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Eine Mordkommission hat den Fall übernommen und ermittelt. Zeugen, die etwas zu dem Tathergang sagen können, werden gebeten sich bei der Polizei Essen unter 0201/829-0 zu melden.

Opfer schwebt nicht mehr in Lebensgefahr

Wie die „WAZ“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Duisburg berichtet, schwebt das Opfer mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr, wird aber noch ärztlich behandelt.

Der 15-Jährige wurde mittlerweile dem Haftrichter vorgeführt, der auch einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erließ. Der Jugendliche befindet sich aktuell einer Jugendstrafanstalt. (cg und gb)