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Zwangsgeld gegen Lyon ist vom Tisch

Zwangsgeld gegen Lyon ist vom Tisch

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FC Schalke vs. Olympique Lyon Foto: Sebastian Konopka

Gelsenkirchen. 

Der Auftritt der französischen Mannschaft Olympique Lyon im Champions-League-Rückspiel beim FC Schalke 04 am 24. November 2010 sollte die Südfranzosen eigentlich ein Zwangsgeld von 100.000 Euro kosten. Immerhin spielte Lyon im Trikot seines Sponsors „betclic“, damals nach dem Glücksspielstaatsvertrag des Landes NRW noch ein verbotenes Wettangebot.

Die Vereinsführung der französischen Kicker hatte damals die Landesregierung von NRW auf höchster Ebene um Erlaubnis nachgesucht, im Trikot des in Malta beheimateten Wettanbieters das Rückspiel (3:0 für Schalke) austragen zu dürfen, zumal „betclic“ bei der Europäischen Union ein lizensierter Anbieter sei. Das stimmte zwar, doch die EU, die mittlerweile das Glücksspielmonopol in Deutschland längst ausgehebelt hat, hatte es damals noch den nationalen Entscheidungsträgern freigestellt, solche Anträge abzulehnen oder zu genehmigen.

Stadt bemühte das Strafgesetzbuch

Außerdem, so die Franzosen drei Wochen vor dem Rückspiel in Gelsenkirchen, sei eine fehlende Erlaubnis kein „Untersagungsgrund“. Die Stadt Gelsenkirchen handelte trotzdem, lehnte den Antrag ab, untersagte Olympique Lyon das Tragen der betclic-Trikots in der Arena und drohte „für den Fall der Zuwiderhandlung“ ein Zwangsgeld von 100 000 Euro an. Dabei bemühte die Stadt sogar das Strafgesetzbuch (§ 284,4), das verbotenes Glücksspiel bzw. die Werbung dafür als „Straftatbestand“ einstuft.

Das alles wurde den Lyon vertretenden Anwälten in Paris am 19. November sowohl per Telefax als auch als Mail-Anhang zugestellt. Und damit fing das Dilemma an. Das Landeszustellungsgesetz lässt zwar die Fax-Zustellung im Rechtsverkehr zu, aber nicht ins Ausland. Und die Mail mit pdf hatte noch keine elektronische Signatur, wie sie heute längst üblich ist. Trotzdem erhob Schalkes Gegner noch am Tag des Rückspiels Klage gegen die Stadt Gelsenkirchen. Deren dritter Versuch, die Ordnungsverfügung zuzustellen, gelang dann per Einschreiben endlich am 27. November 2010, als das Spiel schon drei Tage Fußballgeschichte war.

[kein Linktext vorhanden]Damit war auch eine Vollstreckung des angedrohten Zwangsgeldes nicht mehr möglich, weil sich auch die Untersagungsverfügung längst erledigt hatte, fand doch die „Zuwiderhandlung“ schon vorher statt. Gleichwohl hielt der von der Münchener Anwältin Dr. Mühlbach gestern vor dem Verwaltungsgericht vertretene Verein seine Klage aufrecht. Das wohl mit der Befürchtung, die von Rechtsdirektor Schumacher vor der Kammer von Richter Borgschulze vertretene Stadt könne vielleicht doch noch einen Vollstreckungsversuch unternehmen. Der, so die Kammer, würde aufgrund der zu spät zugestellten Ordnungsverfügung sowieso keinen Sinn machen. Und als Stadtjustiziar Schumacher erklärte, die Stadt werde aus der Ordnungsverfügung keine Vollstreckung mehr herleiten, war die Münchner Juristin beruhigt und nahm die Klage zurück. (AZ 19 K 5328/10)