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Mordvorwurf gegen Firat I: Mit diesem überraschenden Urteil endete der Prozess

Mordvorwurf gegen Firat I: Mit diesem überraschenden Urteil endete der Prozess

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Firat I. neben seiner Dolmetscherin und seinem Anwalt, Mustafa Kaplan. Foto: Bombach

Gelsenkirchen. 

Acht Hauptverhandlungstermine hat es gegeben gegen Firat I.. Dem Mann aus Rotterdam wurde vorgeworfen, seine Frau durch einen absichtlich verursachten Autounfall ermordet zu haben. Jetzt ist er auf freiem Fuß.

Im Februar 2017 fuhr Firat I. mit seinem Auto mit 160 km/h auf einen Sattelschlepper auf der A42 bei Gelsenkirchen auf. Bei dem Unfall wurde er schwer verletzt, seine Frau auf dem Beifahrersitz starb noch am Unfallort. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte dem 25-Jährigen Mord vorgeworfen.

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Doch die Richter haben am Ende ein vergleichsweise mildes Urteil gesprochen. Zwei Jahre auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung, so lautet das Urteil.

Laut Gerichtssprecher Johannes Hidding habe es für den Richter keinen stichhaltigen Beweis gegeben, dass Firat I. seine Frau absichtlich töten wollte. Deswegen habe es dieses Urteil gegeben.

Bei der Bewährungsstrafe gibt es laut Hidding keine Auflagen. Das liege vor allem daran, dass Firat I. in den Niederlanden wohne und deshalb keine Auflagen gemacht werden können. In Deutschland ist er nun allerdings vorbestraft.

Mustafa Kaplan zählt Unzulänglichkeiten der Staatsanwältin auf

Am letzten Tag der Verhandlung hatten die Staatsanwaltschaft und Mustafa Kaplan, Verteidiger von Firat I., ihre Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwältin immer wieder betonte, dass Firat I. psychisch krank und gewalttätig gegenüber seiner verstorbenen Ehefrau gewesen sei, schoss Kaplan sich nahezu komplett auf die Staatsanwältin ein.

Er warf ihr vor, nicht distanziert zu arbeiten, und dass sie Unterlagen „übersehen“ hat, die sie nicht hätte übersehen dürfen. Außerdem betonte Kaplan, dass es für seinen Mandanten ebenfalls schmerzhaft sei. Denn er habe immerhin seine große Liebe für immer verloren.

Die letzten Worte vor der Urteilsverkündung durfte Firat I. sagen. „Ich bin sehr traurig, dass sie weg ist. Und ich werde immer traurig sein.“ Immerhin darf er jetzt nach Hause und muss nicht länger in Untersuchungshaft sitzen.