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Gelsenkirchen: Zoll macht widerliche Entdeckung in Paket – „Kratzstöcke“

Einfach nur widerlich, was der Gelsenkirchener Zoll in einer Paketsendung gefunden hat. Das gehört hier nicht her.

Gelsenkirchen Zoll Symbolbild
© IMAGO / photothek / DER WESTEN

So arbeitet der Zoll im Duisburger Hafen

Der Duisburger Hafen ist der größte Binnenhafen Europas.

Einfach unfassbar, was die Zollbeamten in Gelsenkirchen entdeckt haben. Eine Sendung aus den USA, die als Geschenk deklariert war, offenbarte einen erschreckenden Inhalt.

Sowas ohne Genehmigung einzuführen, ist nicht erlaubt. Darum zog der Zoll in Gelsenkirchen den Fund sofort ein. Aber Genehmigung hin oder her – artenschutzrechtlich war es ein absolutes No-Go.

Gelsenkirchen: Zoll mit Ekel-Fund

Ende November entdeckten die Zollbeamten etwas überaus Kurioses in einem Postpaket. Die an einen 48-jährigen Mann adressierte Sendung enthielt doch tatsächlich vier Alligator-Füße an Holzstöcken. Diese seltsamen „Kratzstöcke“ waren als Geschenksendung aus den USA deklariert.

Tierschützer würden bei diesem Fund durchdrehen. Der Zoll allerdings hatte die Ware sofort beschlagnahmt. Denn: „Mississippi-Alligatoren sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Anhang II gelistet, nach Europäischem Artenschutzrecht in Anhang B und nach Bundesnaturschutzgesetz sind diese Alligatoren sogar besonders geschützt“, erklärte das Hauptzollamt Dortmund. Somit sei eine Einfuhr der Tiere – egal ob tot oder lebendig – nur mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt.

Geldstrafe droht

Da die Beamten die erforderliche Genehmigung in der Warensendung nicht finden konnten und diese auch nicht vom Zollbeteiligten vorlag, beschlagnahmten sie die Ware. Ohne die entsprechende Genehmigung bei der Ein- oder Ausfuhr derart geschützter Tiere sowie auch Pflanzen, droht zudem in manchen Fällen auch eine Geldstrafe.

Gelsenkirchen Zollamt findet Alligator-Füße
Das Gelsenkirchener Zollamt hat einen widerlichen Fund gemacht. Foto: Hauptzollamt Dortmund

„Ausnahmen von den Dokumentenpflichten, wie sie im Reiseverkehr für Gegenstände des persönlichen Gebrauchs bestehen, gelten im Post- oder Kurierverkehr nicht“, ergänzt das Dortmunder Hauptzollamt. „Es sei denn, es handelt sich um nachgesandte Jagdtrophäen (z.B. nach erfolgter Präparation im Ausland), für die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch im Falle des Mitführens bei der Einreise eine Befreiung von der Dokumentenpflicht besteht.“


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Nun hängt es am Bundesamt für Naturschutz, was mit den Alligatorenfüßen geschehen soll. Sie könnten entweder für informative Zwecke ausgestellt oder vernichtet werden.