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Gelsenkirchen: Polizei hält E-Scooter-Fahrer an – seine Fahrt hat weitreichende Konsequenzen

Gelsenkirchen: Polizei hält E-Scooter-Fahrer an – seine Fahrt hat weitreichende Konsequenzen

Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen fiel ein E-Scooter-Fahrer auf. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Ralph Peters

Gelsenkirchen. 

Da war wohl so einiges nicht in Ordnung. Am Montagabend ist der Polizei Gelsenkirchen ein E-Scooter-Fahrer aufgefallen.

Gegen 23 Uhr hielt die Polizei den 25-Jährigen auf der Horster Straße in Gelsenkirchen-Beckhausen an. Grund: Verkehrskontrolle.

Gelsenkirchen: Mann bleibt liegen

Denn der Mann aus Gelsenkirchen fuhr mit seinem E-Scooter ohne Kennzeichen über den Fahrradweg in Richtung Buer. Bei E-Scootern besteht eine Kennzeichenpflicht.

Die Beamten folgten dem Rollerfahrer und trafen ihn etwas weiter an. Denn sein Roller war defekt und damit die Weiterfahrt beendet.

Aber auch ohne Defekt hätte die Polizei Gelsenkirchen den 25-Jährigen gestoppt. Denn der E-Scooter dürfte gar nicht auf der Straße fahren.

Laut Hersteller gibt es keine allgemeine Betriebserlaubnis für das Fabrikat, berichtet die Polizei. Der E-Scooter kann nämlich über 30 km/h schnell fahren. Erlaubt sind im Straßenverkehr aber nur 20 km/h.

Dafür hätte der Mann auch eine Fahrerlaubnis gebraucht, die er aber nicht hatte. Sie wurde ihn entzogen.

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Gelsenkirchen: Mehrere Anzeigen

Doch das ist noch nicht alles. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest war positiv. Anschließend ging es zur Wache, ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

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Das hat weitreichende Konsequenzen: Dem 25-Jährigen aus Gelsenkirchen wurde das Führen sämtlicher Kraftfahrzeuge verboten. Auch muss er mit Anzeigen wegen des Fahrens unter Drogeneinwirkung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. (ldi)