Mit ihrer Eingabe bei der Bezirksregierung hat die St. Augustinus Heime GmbH zumindest in punkto Überraschung einen Volltreffer gelandet. Wie berichtet, hat sich der Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef an die Aufsichtsbehörde in Münster gewandt. Die solle die Zulässigkeit des Ausschusses zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe prüfen. Ferner kritisiert der katholische Arbeitgeber den Umgang des Ausschusses mit nicht städtischen Einrichtungen. Weitere Beanstandungen nannte Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt am Mittwoch im Ausschuss nicht. Nur soviel, dass die Bezirksregierung der St. Augustinus Heime GmbH bereits signalisiert habe, dass sie im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Ausschusses der Rechtsauffassung der Gelsenkirchener Verwaltung folge.
SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Haertel schimpfte: „Ich bin empört. Aber ich halte das für bezeichnend.“ Dass nämlich St. Augustinus Heime nicht einmal davor zurück schreckt, „bei der Bezirksregierung die juristische Notbremse zu ziehen“. Und für die Grünen setzte Burkhard Wüllscheidt nach: „Wir lassen uns den Mund nicht verbieten.“
Am 14. Dezember erfuhr die Verwaltung von der Augustinus-Eingabe und wurde von der Bezirksregierung um Stellungnahme gebeten. Die Eingabe selbst ist vom 2. November 2015. Zur Erinnerung: Knapp zwei Wochen zuvor hatte die SPD außerhalb des Ausschusses öffentlich den Rücktritt von St. Augustinus-Geschäftsführer Peter Weingarten gefordert.
Was die St. Augustinus Heime GmbH zu diesem Schritt bewogen hat, das fragte die WAZ gestern den Verwaltungsdirektor und Unternehmenssprecher Hans Christian Atzpodien. Der gab sich allerdings zugeknöpft. Er wolle dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen.