In Gelsenkirchen arbeiten derzeit über 15 000 Minijobber zu einem Stundenlohn von weniger als 8,50 €. Durchschnittlich gebe es nach neuesten Berechnungen des Pestel-Instituts nur 5,57 € pro Stunde, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Dieser fordere daher eine Reform der Minijobs und einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € in der Stunde.
„15 000 Minijobber in Gelsenkirchen – zumeist Frauen ohne weitere Arbeitsmarktperspektiven – erhielten dann durchschnittlich pro Stunde 3 Euro mehr“, sagte Gelsenkirchens DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker. Für den DGB stellen die schlecht bezahlten Minijobs vor allem ein Problem für die Beschäftigten und die sozialen Sicherungssysteme dar. Gewinner dieses Beschäftigungsmodells seien die Arbeitgeber. Diese zahlten den geringfügig Beschäftigten nicht nur sehr niedrige Löhne, sondern verweigerten häufig Leistungen, auf die Beschäftigte und damit auch Minijobber einen gesetzlichen Anspruch haben. Viele Minijobber erhielten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsgeld oder Mutterschutzleistungen.
Der DGB hat zur Reform der Minijobs ein Konzept vorgelegt, wonach alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sein sollen. Bei der Finanzierung der Beiträge solle es im unteren Einkommensbereich eine Sonderregelung geben: Der DGB schlägt vor, dass es bis 850 € eine Gleitzone geben soll. Im unteren Einkommensbereich zahlen die Arbeitgeber zunächst höhere Beiträge. Bis 850 € steigen die Beiträge der Beschäftigten an und erst ab 850 € zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte einen gleich hohen Sozialbeitrag.