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Witwe prellte Essener Krankenhäuser um 16.000 Euro

Witwe prellte Essener Krankenhäuser um 16.000 Euro

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Foto: WAZ FotoPool
Eine 66-Jährige ohne festen Wohnsitz gab sich als Privatpatientin aus und mietete sich in Kliniken ein. Die „Rundum-Versorgung“ gefiel ihr ganz offensichtlich. Das Essener Amtsgericht verurteilte sie zu eineinhalb Jahren Haft – dagegen ging die Frau vor dem Landgericht in Berufung. Mit Erfolg.

Essen. 

„Hotel Krankenhaus“? Bett mit Bedienung. Besuch vom Chefarzt – und das alles ohne zu bezahlen. Eine 66-Jährige ohne festen Wohnsitz gefiel das ganz offensichtlich. Sie „mietete“ sich innerhalb von knapp zwei Jahren gleich in sechs Fällen für meist zwei bis drei Wochen als Privatpatientin in Kliniken der Region ein. Unter anderem mit dem Krankheits-Symptom „Schwindel“ fand sie Einlass, gab eine falsche Adresse und eine falsche Versicherung an.

Zwei Essener Krankenhäuser beherbergten die Witwe jeweils zehn Tage lang. Ein psychiatrisches Gutachten ergab später, dass die gelernte Bauzeichnerin keine organische Störung für den Schwindel hatte. Den Kliniken entstand ein Schaden von insgesamt 16.000 Euro.

Angeklagte habe nur ein „Dach über dem Kopf“ gesucht

Wegen Betruges musste die 66-Jährige deshalb vor das Essener Amtsgericht. Man nahm sie in Untersuchungshaft und sie fand strenge Richter. Die verurteilten die bis dato noch nicht bestrafte Frau zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren. „Mangelnde Einsicht“, bemängelte das Gericht, ging davon aus, dass die Angeklagte nur „ein Dach über dem Kopf“ gesucht habe und vermisste den Willen, den Schaden wieder gut zu machen. Die Staatsanwaltschaft gar wollte die 66-Jährige für zweieinhalb Jahre hinter Gittern sehen und legte Berufung ein.

Auch die Angeklagte war mit dem Urteil nicht einverstanden. Sie hatte jetzt Erfolg: Die XIII. Berufungskammer des Landgerichtes gewährte ihr Bewährung und entließ sie aus der Untersuchungshaft.

Berufsbetreuer hilft der Frau, eine Wohnung zu finden

Die Frau hat inzwischen Kontakt zu einem Berufsbetreuer, der ihr dabei helfen wird eine Wohnung zu finden und ihre Finanzen zu regeln.

In der Berufungsverhandlung zeigte sich die Angeklagte eher zurückhaltend: „Ich bin nicht mehr bereit seelischen Striptease zu machen“, leitet sie ihre Aussage ein. Niemals habe sie vorgehabt nicht zu bezahlen, betont sie und selbstverständlich wolle sie den entstandenen Schaden auch wieder gut machen. „Sie ist wohl in der U-Haft nachgereift“, vermutete Verteidiger Volker Schröder.