Um die von der Stadt geplanten Kürzungen im Rahmen des Job-Sparpakets zu verhindern, kommt der zunächst „stillgelegte“ Bibliotheks-Protest wieder auf Touren. Den Einwand, man könne ja zunächst abwarten, ob nicht auch der Rat manchen forschen Sparplan wieder kippt, lässt man nicht gelten.
Essen.
Sie haben dem Frieden von Anfang an nicht getraut – und fühlen sich jetzt bestätigt. Denn was, so klagen die Initiatoren des Bürgerbegehrens für die Stadtteilbibliotheken, nützt einem der vom Rat erst kürzlich beschlossene Erhalt aller Standorte, wenn die Stadt beim Personal weiter kürzen und die Öffnungszeiten stutzen will?
Ein weiteres Mal mag man sich offenbar nicht darauf verlassen, dass die Politik den Spar-Eifer bremst. Und so kommen in diesen Tagen wieder all jene Transparente zum Vorschein, die vor ein paar Monaten schon mal einer Bürgerversammlung in der Zeche Helene die Protestnote verliehen: Das vorübergehend „stillgelegte“ Bürgerbegehren ist wieder da.
Fünf Sparpläne – ein Begehren
Vorerst geht es am 8. Oktober ab 19 Uhr in der Zeche Carl nur um eine neue Bürgerversammlung und die Frage „Was tun gegen den Kahlschlag in Essen?“ Doch auch wenn Mit-Organisator Patrik Köbele „der Diskussion nicht vorgreifen will“ – er macht keinen Hehl aus seiner Neigung, mit einer Begehrens-Initiative gegen das Job-Sparpaket der Stadtverwaltung zu mobilisieren.
Und diesmal soll es um mehr gehen als „nur“ um die Bibliotheken: In der Initiative keimt der Gedanke, dass man den Zuspruch von Seiten der Bürger deutlich steigern kann, wenn gleich mehrere Sparproteste in ein Bürgerbegehren münden: der Unmut gegen den Personalabbau in den Büchereien genauso wie die Kürzungen für die Volkshochschule, die gestrichenen Stellen bei den Schulhausmeistern genauso wie im Stadtarchiv oder beim Offenen Ganztag.
Protest in Begehren bündeln
„Ja“, bestätigt Köbele, „ich denke darüber nach, wie die Betroffenen sich wehren können, ohne sich gegeneinander auszuspielen“. Das lasse sich vor allem dadurch bewerkstelligen, indem man den Protest in einem Begehren bündelt, so wie einst beim Bürgerbegehren gegen den Masterplan Sport, wo Bäder, Turnhallen und Sportplätze in einem Rutsch gerettet werden sollten.
Das Vorhaben scheiterte, weil die Erfolgshürden für Bürgerentscheide damals noch spürbar höher lagen als heute. Und so zeigt sich Köbele auch durchaus optimistisch, dass sich mit einem Schlag gleich mehrere Sparpläne erledigen lassen, „vorausgesetzt, es finden sich in allen Bereichen genügend Betroffene, die sich wehren“.
Den Einwand, man könne ja zunächst abwarten, ob nicht auch der Rat manchen forschen Sparplan bei Bibliotheken, VHS oder Stadtarchiv wieder kippt, lässt Köbele nicht gelten: „Wenn das so kommt – umso besser. Aber es kommt womöglich eher dazu, wenn der Rat auch merkt, dass engagierte Bürger bereit sind, sich dagegen zu wehren.“
Info: Das Bürgerbegehren als Sammelbeschluss
Die Bürger können (per Bürgerbegehren) beantragen, dass sie an Stelle des Rates (per Bürgerentscheid) über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden. Die Frage muss eindeutig mit Ja/Nein zu beantworten sein. Wie üppig ihre Bestandteile ausfallen, schreibt die Gemeindeordnung nicht vor.