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Verzögerter Rückzug könnte für Petra Hinz lukrativ werden

Verzögerter Rückzug könnte für Petra Hinz lukrativ werden

  • Bis zum Freitag hatte die Bundestagsabgeordnete ihren Mandatsverzicht noch nicht rechtsgültig erklärt
  • Nach dem Gesetz wäre dies bei jedem Notar in Deutschland möglich gewesen
  • Ist sie am 1. August noch formell im Amt winkt ihr die komplette Entschädigung für den ganzen Monat

Essen. 

Wenn der Vorstand der Essener SPD am Montag sein Scherbengericht über Petra Hinz und ihre Lebens(lauf)-Lüge hält, dann geht es auch um die Frage, wie man das „Danach“ organisiert: einen neuen Bundestags-Kandidaten finden, den Vizeposten besetzen, der Empörung in und jenseits der Partei begegnen.

Dagegen hat die 54-jährige Abgeordnete von der Margarethenhöhe es mit ihrem Rückzug und dem „Danach“ offenbar weit weniger eilig: Wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages auf Anfrage bestätigte, ist Hinz’ Mandatsverzicht auch zehn Tage nach ihrem Bekenntnis immer noch nicht über die Bühne gegangen.

Terminanfrage bei Lammert in dessen Urlaub

Zwar hatte sie über ihren Anwalt ausrichten lassen, sie habe Bundestagspräsident Norbert Lammert „um einen schnellstmöglichen persönlichen Termin gebeten, um ihm gegenüber diesen Verzicht zu erklären.“ Lammert jedoch weilt im Urlaub, was sich leicht hätte herausfinden lassen. Zwar könnte Hinz nach Paragraf 46 des Bundeswahlgesetzes die Verzichtserklärung auch bei jedem deutschen Notar, ja, sogar während einer Auszeit im Ausland abgeben.

Das Warten auf Lammerts Rückkehr aber erweist sich als deutlich lukrativer: Denn sollte Petra Hinz am heutigen 1. August offiziell noch Abgeordnete sein, steht ihr – wie der Bundestag bestätigte – die andernfalls entgehende komplette Abgeordnetenentschädigung für August noch zu: 9327,21 Euro. Hinzu kommt die Pauschale für ihr Abgeordnetenbüro in Höhe von 4305,46 Euro.

„Übergangsgeld“ für die Arbeit im Parlament

Erst mit dem vollzogenen Verzicht auf das Mandat bekäme Hinz dann jeden Monat das im Abgeordnetengesetz festgelegte so genannte „Übergangsgeld“: Es entspricht in der Höhe der Abgeordneten-Entschädigung und wird für jedes Jahr der Zugehörigkeit zum Parlament einen Monat lang geleistet.

Hinz saß seit 2005 im Bundestag, sie erhält es also elf Monate lang. Und kann zudem entscheiden, ob sie den Monatsbetrag auf knapp 4700 Euro halbiert und dafür die Bezugszeit auf 22 Monate verdoppelt – oder ob sie das Übergangsgeld in einer Summe ausgezahlt bekommen möchte: Das wären alles in allem rund 102 600 Euro.

Altersentschädigung erst mit 66

Nach dem Übergangsgeld gibt es bis zum Renteneintritt keine Zahlungen mehr. Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete greift im Fall von Petra Hinz erst mit einem Alter von 66 Jahren und acht Monaten. Die Berechnung ist eher kompliziert, am Ende dürfte ein monatlicher Betrag zwischen 2000 und 2500 Euro stehen.

Dass Petra Hinz an der Sondersitzung des hiesigen SPD-Vorstands heute teilnimmt, gilt als eher unwahrscheinlich. Sie hatte sich in den letzten Tagen zurückgezogen. Andererseits wäre ein kurzfristiger Abstecher wohl kein Problem: Bundestagsabgeordnete können die Züge der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen.