Die Stadt Essen darf laut Oberbürgermeister Reinhard Paß den Eltern, die vom Erzieher-Streik betroffen sind, die Kita-Gebühren nicht erstatten.
Essen.
Eltern, die vom Kita-Streik betroffen sind, können auch nachträglich nicht davon ausgehen, dass sie ihre in der Streik-Zeit gezahlten Kita-Gebühren erstattet bekommen. Das erklärte Oberbürgermeister Reinhard Paß am Montag Abend auf Nachfrage bei einer Bürgerversammlung in Essen-Karnap. „Wir dürfen das nicht, es ist uns schlicht verboten“, so der OB. Weil die Stadt unter den Auflagen einer „vorläufigen Haushaltsführung“ arbeite, erlaube die Kommunalaufsicht in Düsseldorf solche freiwilligen Zahlungen nicht. Lediglich die Kosten für nicht in Anspruch genommene Mittagsverpflegung könnten erstattet werden.
Eine volle Rückzahlung sei jedoch auch nach Genehmigung des Haushalts, nicht statthaft. „Wir könnten für die Zukunft eine entsprechende Satzung erlassen, aber die nützt rückwirkend nichts“, so Paß, der für das Anliegen vieler Eltern Verständnis aufbringt: „Meine persönliche Meinung ist, für nicht erbrachte Leistungen muss man nichts bezahlen.“ Auch die Fraktionen von SPD und CDU hatten sich für Erstattung von Beiträgen im Fall streikbedingter Ausfälle ausgesprochen. Schließlich spare die Stadt den Lohn.