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Grillen auf dem Balkon? Das darfst du als Mieter – und das nicht

Grillen auf dem Balkon? Das darfst du als Mieter – und das nicht

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Barbecue grill with roast sausage model released property released PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY WESTF05927 Barbecue Barbecue With Roast Sausage Model released Property released PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY WESTF05927 Foto: imago/Westend61

Essen. 

Grillen auf dem Balkon

ist doch eins unserer Lieblingshobbys, sobald das Wetter so schön ist wie in dieser Woche. Aber ist es auf dem Balkon einer Mietwohnung überhaupt erlaubt?

Die gute Nachricht zuerst: Es ist nicht grundsätzlich verboten. Aber: Der Vermieter kann es im Mietvertrag untersagen. Als Mieter musst du dich dann an das Verbot halten. Das Landgericht Essen hat schon 2002 ein entsprechendes Urteil verkündet.

Grillen auf dem Balkon mit Holzkohle oder Elektrogrill?

Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob es um Grillen mit Kohle geht oder du einen Elektrogrill benutzen willst.

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In der Urteilsbegründung des Essener Landgerichts heißt es nämlich:

Unabhängig davon, ob mittels eines Holzkohlegrills oder eines Elektrogrills auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses Speisen zubereitet werden, sind dabei gleichermaßen auftretende Immissionen in Form von Rauch und Geruch grundsätzlich dazu geeignet, die Mitmieter zu belästigen.

Um in diesem Zusammenhang stets zu erwartende Streitigkeiten von vornherein zu unterbinden, ist es jedenfalls, wenn Mietgegenstand, wie hier, ein Mehrfamilienhaus ist, sachlich gerechtfertigt, ein auf die Balkone bezogenes Grillverbot auszusprechen.“

Mit Grill-Qualm nicht die Nachbarn belästigen

So oder so musst du als Mieter Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen: Wenn die sich nämlich von Grill-Qualm belästigt fühlen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Dafür könntest du dann eine Geldbuße blechen müssen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Im Zweifel kannst du in Essen übrigens (fast) überall im Park grillen. Dann haben deine Nachbarn Ruhe.

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