Oberbürgermeister Reinhard Paß hat im Rat der Stadt Stellung zur Affäre bei den Entsorgungsbetrieben Essen (EBE) genommen. Paß, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der EBE ist, zeigte sich ahnungslos: Von dem umstrittenen Beratervertrag für einen Ratsherrn mit einem Stundensatz von 1500 Euro habe er nichts gewusst.
Essen.
Enttäuscht reagierten Mitglieder der Ratsfraktionen auf die Stellungnahme von Oberbürgermeister Reinhard Paß zur EBE-Affäre am Mittwochabend im Stadtrat. „Wir sind nicht einen Schritt weiter“, bedauert CDU-Fraktionschef Thomas Kufen. Warum etwa der inzwischen von seinem Posten zurückgetretene EBE-Geschäftsführer, Klaus Kunze, den damaligen SPD-Ratsherrn Harald Hoppensack mit IT-Dienstleistungen beauftragte, ohne dass dem eine öffentliche Ausschreibung vorangegangen wäre und ohne, dass Vergleichsangebote eingeholt worden wären, ließ der OB dem Vernehmen nach offen.
In nicht öffentlicher Sitzung ging Paß auf jenen umfangreichen Fragenkatalog ein, den die Fraktionen ihm bereits vor Wochen vorgelegt hatten. „Der OB war offenbar ein Ahnungsloser“, kommentierte ein Teilnehmer der Sitzung. Weder der EBE-Aufsichtsrat noch Paß in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender hätten von dem Vertrag gewusst, ließ dieser den Rat wissen.
EBE zahlte offenbar Stundensätze in Höhe von 1500 Euro
Der OB habe nur bestätigt, was bereits öffentlich geworden war, hieß es gestern aus Ratskreisen. Hoppensack kassierte bei der EBE Stundensätze in Höhe von 1500 Euro. Sein bis 2014 datierter Vertrag, der ihm 2012 rund 210.000 Euro einbrachte, läuft weiter. Über eine vorzeitige Auflösung wird, wie der Rat erfuhr, allerdings verhandelt.
Der allzu großzügige Umgang mit Karten im Wert von 34 bis 43 Euro für Fußballspiele wie von Konzertkarten zu Preisen von 57 bis 109 Euro dürfte Ex-EBE-Geschäftsführer Kunze wohl als so genannter Organisationsverstoß angelastet werden.
Bekräftigt sehen Ratsmitglieder auch Vorwürfe gegen Mitglieder des EBE-Betriebsrates. Dass Arbeitnehmervertreter über Dienstwagen verfügen, sei in den 19 städtischen Tochtergesellschaften alles andere als üblich. Die private Nutzung der Fahrzeuge wurde den betreffenden EBE-Betriebsräten übrigens inzwischen untersagt.