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Essen: Ex-Schalke-Kicker muss in den Knast – so lautet das Urteil des Gerichts

Essen: Ex-Schalke-Kicker muss in den Knast – so lautet das Urteil des Gerichts

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Der ehemalige Schalke-Spieler ist verurteilt worden. (Archivbild) Foto: Funke Foto Services

Der ehemalige Fußballer Hiannick K. ist nun am Landgericht Essen verurteilt worden wegen Versicherungsbetrugs.

Der Ex-Schalke-Spieler wurde am Landgericht Essen am Dienstag zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der 35-Jährige hat nach dem Urteil im Kongo seinen Tod vorgetäuscht, damit seine mitangeklagte Ehefrau eine hohe Lebensversicherung kassieren konnte.

Ex-Schalke-Kicker in Essen zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt

Der 41-Jährigen sind Ende 2016 tatsächlich 1,2 Millionen Euro ausgezahlt worden. Auch sie wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Ex-Fußballer hatte die Lebensversicherung 2015 abgeschlossen und war kurze Zeit später zu einem Besuch in das Heimatland seiner Eltern – den Kongo – aufgebrochen. Von dort erreichte seine Frau Anfang 2016 die Nachricht, dass ihr Mann bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei. Die entsprechenden Dokumente waren nach Deutschland übersandt worden

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2018 war der ehemalige Fußballer jedoch in der Deutschen Botschaft in Kongos Hauptstadt Kinshasa aufgetaucht. Dabei hatte er erklärt, dass er nicht ums Leben gekommen, sondern entführt worden sei – von seiner Mutter und anderen Verwandten und Bekannten. Die Familie habe ihn nach einer Reise im Urwald ausgesetzt.

Anschließend habe er rund anderthalb Jahre gebraucht, um Kinshasa zu erreichen. Diese Geschichte glaubte das Gericht dem Mann jedoch nicht.

Richter findet Geschichte des Verurteilten nicht überzeugend

„Wir sind überzeugt, dass es einen Versicherungsbetrug gegeben hat“, sagte Richter Markus Dörlemann bei der Urteilsbegründung. Die Entführungsgeschichte sei „völlig oberflächlich, ohne Details und Emotionen“ geschildert worden und auch nicht überprüfbar

Die Angeklagten selbst hatten über ihre Verteidiger ihre Unschuld beteuert und eine Betrugsabsprache bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (fb/dpa)