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Essen: Wegen fehlendem Corona-Test – Patientin wird in Notaufnahme abgelehnt!

Essen: Wegen fehlendem Corona-Test – Patientin wird in Notaufnahme abgelehnt!

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Eine Essener Notfallpraxis soll eine Patientin abgewiesen haben – weil sie keinen negativen Corona-Test nachweisen konnte. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Deutzmann

Essen. 

Gefährlicher Corona-Irrsinn in Essen!

Ja, die vierte Corona-Welle hat Deutschland fest im Griff, erst vor wenigen Tagen ist die traurige Marke von 100.000 Corona-Toten in Deutschland gerissen worden. Trotz aller berechtigter Sorge: Reicht eine mögliche Corona-Infekton aus, um einen Menschen aus der Notaufnahme zu werfen?

DAS soll nämlich jetzt in Essen passiert sein!

Essen: Wegen fehlendem Corona-Test – Patientin wird in Notaufnahme abgelehnt!

Gegenüber der „WAZ“ erzählt Valid Mohamad, dass er am Sonntagabend (5. Dezember) mit seiner Frau Sarah die Notfallpraxis des Alfred-Krupp-Krankenhauses in Essen-Steele aufgesucht habe. Seine Frau habe unter starken Halsschmerzen gelitten, die nicht mehr auszuhalten gewesen seien. Doch vor Ort ist sie als Patientin abgewiesen worden – weil sie keinen negativen Corona-Test vorlegen konnte!

Valid Mohamad, der in Essen-Holsterhausen wohnt, rechnet mit der Klinik ab: „Für mich ist das unterlassene Hilfeleistung. Wenn es jemandem schlecht geht, muss ihm doch geholfen werden.“ Er habe sich außerdem gefragt, wie er um 19.45 Uhr an einem Sonntagabend an einen Test kommen soll. Es hat nichts geholfen, seine Sarah musste die Nacht mit starken Schmerzen aushalten, ist dann am Montag zu ihrem Hausarzt gegangen. Die Diagnose: akute Mandelentzündung.

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Das bedeuten die 3G- und 2G-Regel:

  • seit dem 23. August 2021 gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet
  • wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen
  • Ungeimpfte müssen z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen
  • von der Regel ausgenommen sind Schüler und Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  • die Länder können die 3G-Regel aussetzen, wenn die Inzidenz in einem Landkreis unter 35 liegt
  • die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier haben Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Test keine Chance auf Zugang

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Essen: Corona-Test für Notfallpraxis eigentlich nicht zulässig

Die betroffene Notfallpraxis fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Gegenüber der „WAZ“ erklärt ein Sprecher, dass Patienten keinen negativen Corona-Test vorlegen müssten, um behandelt zu werden. Für sie würden keine Zugangsbeschränkungen gelten. Der Sprecher weiter: „Wir sind mit der fraglichen Praxis in Kontakt, um den Fall eingehend zur prüfen und nochmals auf die geltende Rechtslage hinzuweisen.“

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Anders sehe die Regelung für medizinisches Personal und Besucher aus, für sie gelte sehr wohl die 3G-Regel. Der KVNO sagt aber klipp und klar, dass Begleitpersonen gemäß des Erlasses von NRW-Gesundheitsminister Laumann NICHT als Besucher gewertet würden. Das gelte auch für Eltern bei Kinderpatienten.

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Bleibt zu hoffen, dass der Corona-Wahn nicht noch mehr Überhand nimmt… (mg)