Die Stadt Essen will ein neues Konzept gegen Graffiti starten. Denn die Schäden gehen in die Millionen, doch die Opfer nicht selten leer aus, weil bei den meist jugendlichen Tätern selten etwas zu holen ist. Deswegen sollen die „Künstler“ ihre Werke jetzt selbst entfernen.
Essen.
In den vergangenen Jahren sprühte die Stadt nicht gerade vor Ideen, wenn’s darum ging, Farbschmierer wirksam in die Schranken zu weisen. Alles eine Frage des Leidensdrucks und der wird offenbar größer. Langsam wird’s den Verantwortlichen wohl zu bunt: Gegen das unübersehbare Massenphänomen illegaler Graffiti soll jetzt gemeinsam mit der Staatsanwalt und der Polizei nach einem neuen Konzept vorgegangen werden. 1033 Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung sind im vergangenen Jahr bei den Ordnungsbehörden aufgelaufen. In den ersten zehn Monaten 2011 waren es 901, in diesem Jahr 921. Tendenz: leicht steigend.
Wer schmieren kann, kann auch putzen
Die Schäden gehen in die Millionen, doch die Opfer nicht selten leer aus, weil bei den meist jugendlichen Tätern nur selten etwas zu holen ist. Und weil dem so ist, sollen sie etwas handfester zur Rechenschaft gezogen werden. Nach der pädagogischen Devise: Wer schmieren kann, kann auch putzen – und so einer Verurteilung mit oft drastischen Folgen für das weitere Leben entgehen.
Dies und einiges mehr sieht ein Schlichtungs-Projekt nach Düsseldorfer Vorbild vor, das die Stadt der Politik vorschlagen wird. „Essen einwandfrei“ richtet sich ausschließlich und ausdrücklich an geständige Ersttäter zwischen 14 und 20 Jahren, die sich der Tragweite ihres bunten Treibens nicht immer bewusst sein dürften, erläuterte Ordnungsdezernent Christian Kromberg auf Nachfrage. Doch die Konsequenzen können drastisch sein: „Durch die notwendigen straf- und zivilrechtlichen Folgen laufen die Jugendlichen Gefahr in ein gesellschaftliches Abseits mit existenziellen Folgen für die weitere, vor allem berufliche Entwicklung zu geraten“, heißt es in dem Konzept. Werden Ansprüche auf Schadensersatz, die bis zu 30 Jahre nach dem 18. Lebensjahr des Täters gültig bleiben, vollstreckt , kommen auf die jungen Menschen Forderungen von zum Teil über 100.000 Euro zu, die ihre soziale Existenz und die ihrer Angehörigen gefährden können.
Um ihnen die Perspektive für die Zukunft künftig nicht ganz zu nehmen, sollen in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe außergerichtlich Wege im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs gesucht werden – denn nur dann kann ein laufendes Strafverfahren vorläufig eingestellt werden. Wer nicht zur Mitarbeit bereit ist, muss allerdings damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft sein Verfahren wieder aufnimmt.