- Anwesenheitspflicht für Studenten eventuell ab Sommer 2019
- Hochschulen sollen eigenverantwortlicher werden
- Universitäten im Ruhrgebiet begrüßen Neuerung
Essen.
Morgens springt das Auto nicht an und schon hat man die erste Vorlesung verpasst. Das Verbot der Anwesenheitspflicht an Universitäten wurde, nicht zuletzt von der Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeifer-Poensgen, gekippt und das stößt gerade bei den Studierenden auf Unmut.
Laut Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sollen zentralistische Instrumente und bürokratische Vorgaben für Hochschulen abgeschafft werden. Dazu gehört auch das Verbot der Anwesenheitspflicht. Die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen soll so gestärkt werden und Studierende am Ende eventuell in den Vorlesungssaal locken.
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Das Gesetz, dass voraussichtlich im Sommer 2019 im Parlament verabschiedet werden soll, wird von den Universitäten im Ruhrgebiet begrüßt. An der Ruhr Universität Bochum und Universität Essen-Duisburg gibt es derzeit keine Anwesenheitspflicht. Die Gesetzesänderung gibt den Universitäten allerdings einen größeren Gestaltungsspielraum.
Das gekippte Verbot bedeutet aber noch lange nicht, dass die Anwesenheitspflicht auch tatsächlich kommt. Jeder Uni ist es dann selbst überlassen, in welchen Veranstaltungen es die Anwesenheitspflicht gibt. Nach der Verabschiedung im NRW-Parlament heißt es dann also warten, was die Gremien der eigenen Universität entscheiden.
Ob die Aufhebung des Verbots allerdings notwendig ist, bleibt fraglich. Die Professoren der Universitäten lassen sich bereits einiges einfallen, um die Studierenden in ihre Veranstaltungen zu bekommen. An manchen Universitäten gibt es bereits inoffizielle Anwesenheitspflichten. So müssen Studierende zum Beispiel bei Sicherheitsunterweisungen in Laboren anwesend sein oder in Vorlesungen sitzen, um Präsentationen und Skripte zu bekommen, die nicht online zu finden sind.