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Anwalt hält die mobilen Blitzer auf der A52 für unzulässig

Anwalt hält die mobilen Blitzer auf der A52 für unzulässig

Blitzer A52 Essen
  • Anwalt glaubt nicht, dass die Blitzer auf A52 rechtens sind
  • Stadt dürfe keine mobilen Radarfallen auf Autobahnen anbringen
  • Betroffene sollen gegen Bescheide Einspruch einlegen

Essen. 

Seit einigen Wochen stehen mobile Blitzer in der Baustelle auf der A52 bei Essen-Kettwig. Die Stadt will damit Unfälle in der Baustelle verhindern. Nun sagt ein Anwalt aber: Die Blitzer sind gar nicht zulässig. Und damit auch nicht die Knöllchen.

Tim Geißler arbeitet als Anwalt für Strafrecht in Wuppertal. Und ficht die Blitzer auf der A52 an.

Zwei Argumente sprechen gegen die Blitzer

Dafür hat er zwei konkrete Argumente: Zum einen dürfe die Stadt Essen auf der Autobahn gar keine mobilen Blitzer verwenden.

„Die Stadt Essen darf auf Autobahnen nur mit fest installierten Blitzern messen. So steht es in Paragraph 48 des Ordnungsbehördengesetzes NRW“, meint Geißler.

Da die Blitzer aber alle paar Tage von einem Standpunkt zum nächsten gestellt werden, würden sie nicht als feste Blitzer gelten.

Keine extra Schulung für die Mitarbeiter

Zum anderen bezweifelt der Anwalt, dass die Mitarbeiter der Herstellerfirma der Blitzer dafür extra geschult wurden. Das müsse aber juristisch der Fall sein. „Wer ein Messegerät aufstellt, muss dafür geschult sein. Und einen Vermerk in der Akte darüber haben. Das müsste man dann jetzt mal überprüfen.“

Die Stadt äußerte sich bisher nicht zu dem Thema.

Wer keinen Einspruch erhebt, muss zahlen

Allerdings macht der Anwalt allen einen Strich durch die Rechnung, die sich jetzt schon die Hände reiben, weil sie glauben, nicht bezahlen zu müssen. Denn wer seinen Bescheid akzeptiert und keinen Widerspruch einlegt, wird zahlen müssen.

„Nur wer sich rechtzeitig gegen das Bußgeld wehrt, hat eine gute Chance, dass er nicht zahlen muss“, glaubt Tim Geißler.

(fb)

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