Vor allem die Kosten für die Müllverbrennung in Oberhausen sind nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu hoch kalkuliert.
Duisburg.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montag die Duisburger Müllgebühren gekippt und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, dass die für das Jahr 2012 maßgebliche Abfallentsorgungsgebührensatzung nichtig ist.
„Es gab eine Ohrfeige nach der anderen“, fasste Armin Frenkert vom Immobilieneigentümer-Verband Haus und Grund die fünfstündige Verhandlung zusammen. „Auf der ganzen Linie“ seien die sieben Kläger gegen die Gebühren bestätigt worden. Eine Revision gegen den Richterspruch wurde nicht zugelassen.
Einen zentralen Punkt in der Richterrüge nimmt die Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage in Oberhausen ein, an der die Wirtschaftsbetriebe Duisburg mit 35,82 %, die Stadt Oberhausen mit 15,8 % und das Entsorgungsunternehmen Remondis mit 49 % beteiligt sind. So habe das Gericht kritisiert, dass die Energieerlöse der Verbrennungsanlage nicht zugunsten der Gebührenzahler berücksichtigt worden seien.
Unternehmensgewinne der Müllöfen zu hoch angesetzt
Dabei gehe es beim Verkauf von Strom und Fernwärme für Duisburg um einen Anteil von 4,8 Millionen Euro jährlich, schätzt Frenkert. Auch seien die Unternehmensgewinne der Müllöfen zu hoch angesetzt worden. Auch da geht es um rund 5 Millionen Euro. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht, so Frenkert weiter, die Oberhausener Müllöfen als zu groß gerügt. Bei einer Kapazität von 840 000 Tonnen pro Jahr und „abfallwirtschaftlich gebotenen Vorhaltekapazitäten“ von nur 425 000 Tonnen „zuzüglich einer gewissen Kapazitätsreserve“ würden zu hohe Kosten auf Duisburg und damit letztlich auf die Duisburger Müllgebührenzahler entfallen.
Auch die seit 2012 berechnete Grundgebühr von 46 Euro pro Wohneinheit für die Müllabfuhr ist nach Einschätzung der Richter so nicht zu halten, weil darin bestimmte Kosten unzulässigerweise verrechnet worden seien. „Entgegen der bindenden Entscheidung des Rates der Stadt Duisburg“ hätten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg nicht nur 25 % der bei ihr anfallenden Vorhaltekosten in die Berechnung einfließen lassen, sondern insbesondere auch einen Anteil des der GMVA mengenabhängig geschuldeten Verbrennungsentgelts und ihre gesamten Personalkosten, „die teilweise nochmals durch die Leistungsgebühr abgedeckt“ würden.
„Es muss billiger werden“, ist für Frenkert von Haus und Grund die einzige jetzt mögliche Konsequenz für die Müllgebühren. Er rechnet mit einer Ersparnis von 30 Euro pro Jahr und Haushalt. Die Wirtschaftsbetriebe wollen am Dienstag Stellung zum Urteil nehmen.